30.09.2019 - Anschriftenänderung in Fahrzeugpapieren jetzt auch im Neusser Bürgeramt möglich
Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Neuss ...
... oder innerhalb des Neusser Stadtgebiets umzieht, kann ab Dienstag, 1. Oktober 2019, im Bürgeramt Neuss gleichzeitig die Ummeldung im Melderegister und seine Anschriftenänderung in der Kfz-Zulassungsbescheinigung vornehmen lassen. Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt. Für Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Bürgermeister Reiner Breuer ist die Einführung des Verfahrens in Neuss „ein weiterer konsequenter Schritt, durch Kooperationen und Digitalisierung Verwaltungsprozesse effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten“, wie sie sagen. „Dank dieses Service laufen die Daten und nicht die Bürger“, so die beiden Hauptverwaltungsbeamten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Neuss wurden vom Straßenverkehrsamt entsprechend geschult. Über ein vom Kreis bereitgestelltes elektronisches Verfahren teilt die Stadt Neuss künftig die erfolgte Anschriftenänderung dem Straßenverkehrsamt mit. Dort werden die erhobenen Daten für die Änderung im Zentralen Fahrzeugregister genutzt. Die Stadt Neuss erhebt die gleichen Gebühren wie das Straßenverkehrsamt, so dass keine zusätzlichen Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen. Für Fragen der Neusser Bürgerinnen und Bürger steht die Telefonnummer 90-3232 des Bürgeramtes zur Verfügung sowie das Bürger-Service-Center unter 0 21 81/60 10 und das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss unter 0 21 31/928 90 90. Im Rahmen eines Pilotprojekts hatten der Rhein-Kreis Neuss, die Stadt Jüchen und die Gemeinde Rommerskirchen bereits eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Seit April ist die Anschriftenänderung in Fahrzeugpapieren auch bei der Stadt Meerbusch, seit Mai bei der Stadt Dormagen und seit Juli bei der Stadt Grevenbroich möglich. Der Service soll künftig in allen kreisangehörigen Kommunen angeboten werden.