12.12.2019 Jetzt bewerben!
Kunstpreise CityARTists 2020
Das NRW Kultursekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2020 zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten Malerei, Skulptur, Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro aus. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstlerin/Künstler und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Künstlerinnen und Künstler aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet.
Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstlerinnen und Künstler, die eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben.
Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturamts/Kulturbüros der Stadt eine Künstlerin beziehungsweise einen Künstler aus und schlägt sie oder ihn der zentralen Jury des NRWKS vor.
Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen (PDF, maximal zwölf Seiten). Erwartet werden neben dem Anschreiben (maximal zwei Seiten) ein künstlerischer Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen sowie Referenzen. Erforderlich sind zudem Angaben zur beabsichtigten Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke. Ergänzend können dem Kulturamt/Kulturbüro fristgerecht Materialien in analoger Form bereitgestellt werden.
Die Ausschreibungsfrist endet am 15. März 2020. Später eingehende Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens am 10. Juli 2020 getroffen. Bewerbungen aus der Stadt Neuss sind an das Kulturamt, kulturamt@stadt.neuss.de, zu senden. Fragen zum Wettbewerb beantwortet Christian Weber unter der Rufnummer 02131/904118.