04.06.2020 - Neue Beschilderung in öffentlichen Grünanlagen
Pictogramme verdeutlichen ab sofort Verhaltensweisen
Öffentliche Grünanlagen erfüllen auch in Neuss wichtige ökologische und klimatische Funktionen. Gleichzeitig dienen sie als Orte der Erholung, der Bewegung und des Naturerlebens für alle Neusser Bürgerinnen und Bürger. Damit das Neben- und Miteinander dieser ebenso verschiedenen wie vielfältigen Nutzergruppen möglich ist, bedarf es jedoch orientierender Regelungen.
Zu diesem Zweck hat die Stadt Neuss im vergangenen Jahr eine neue Grünanlagenordnung beschlossen, die auch die rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre berücksichtigt. Zur Verdeutlichung vor Ort wurde jetzt ein neues Schild für die Neusser Grünanlagen präsentiert, dass das erwünschte und das zu vermeidende Verhalten in Bildform leicht verständlich erklärt und damit einhergehende Verständnisprobleme umgeht.
Rot umrandete Pictogramme weisen nun darauf hin, dass Grünanlagen nicht mit Pkws und Motorrädern befahren werden dürfen. Außerdem gilt ein allgemeines Fütterungsverbot für Tiere aller Art (Enten, Tauben, Nutrias) im gesamten Stadtgebiet und damit auch in den Grünanlagen.
Die blau gekennzeichneten Bilder machen zeitgleich deutlich, dass Müll in den entsprechenden aufgestellten Behältern entsorgt und Hunde angeleint werden müssen. Eine der wesentlichsten Änderungen dient zudem vor allem der Gesundheit aller Neusserinnen und Neusser sowie dem Klimaschutz: Statt eines flächendeckenden Radfahrverbotes in den Grünanlagen besteht nun die Möglichkeit, dass die Wege auch für das Radfahren genutzt werden können. Lediglich in der Nähe von angrenzenden Kinderspielflächen ist das Radfahren weiterhin unerwünscht, damit sich Kinder gefahrlos bewegen können.
Für weitere Fragen zur Grünanlagenordnung oder den Verhaltensweisen in öffentlichen Grünanlagen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Stadtgrün, Umwelt und Klima den Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung.