01.10.2020 - Weitere Unterstützung der Gastronomie
Stadt Neuss ermöglicht Verlängerung der Terrassensaison im Herbst und Winter und fördert Investitionen
Die Stadt Neuss unterstützt die lokalen Gastronomen, die durch die Corona-Pandemie besonders wirtschaftlich getroffen sind. Dabei kommt dem Ausbau und der Nutzung der Außengastronomie, auch in der Wintersaison, besondere Bedeutung zu. Bürgermeister Reiner Breuer hat zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt.
Dazu fördert die Stadt Neuss Anschaffungen zur Herstellung oder Verbesserung der Winterfestigkeit der Außenterrassen beispielsweise durch die Möglichkeit, Pavillons und Pagoden aufzustellen oder Windschutzelemente zu errichten. Dabei sind, im Sinne einer möglichst einheitlichen Gestaltung des öffentlichen Raums, konkrete Vorgaben zu den förderfähigen Elementen gemacht worden. Die gestalterischen Vorgaben gelten auch für eine (straßenrechtlich nicht erlaubnispflichtige) Außengastronomie auf privater Fläche, wenn und soweit der Antragsteller für die Herstellung oder Verbesserung der Winterfestigkeit eine Förderung beantragt. Die sicherheitstechnischen Vorgaben, insbesondere zum Brandschutz, sind von allen Betreibern zu beachten. Die neue Unterstützung der Neusser Gastronomen flankiert damit die Entscheidung zur gebührenfreien Verlängerung der diesjährigen Außenterrassensaison bis in das Frühjahr 2021.
In den letzten Monaten hatte, auch dank des fast durchgehend schönen Wetters, die Außengastronomie die wirtschaftliche Situation der Gaststätten verbessert. Im Freien lassen sich die gebotenen Abstände besser einhalten und Aerosole verflüchtigen sich durch den Luftzug schnell. Daher haben die Neusserinnen und Neusser, bei häufig bestem Wetter, die Gärten und Terrassen der Gastwirtschaften bevölkert - oft auf vergrößerter Fläche, da die Stadt Neuss die verstärkte Inanspruchnahme des öffentlichen Raums in Zeiten der Pandemie großzügig und unbürokratisch gestattet hat. Außerdem wird, gestützt auf einen Beschluss des Hauptausschusses, die verlängerte Öffnung an Freitagen und Samstagen geduldet.
Jetzt, mit Beginn der kühleren Jahreszeit, wird der Aufenthalt im Freien ohne zusätzliche Maßnahmen bald nicht mehr sehr attraktiv sein. Dadurch sah Bürgermeister Reiner Breuer, „dass der Gastronomie die entscheidende, bislang verbliebene Einnahmequelle verloren gehen wird.“
In Gesprächen mit Vertretern der Gastronomie wurde daher ein Vorschlag entwickelt, wie die im öffentlichen Raum der Stadt existierenden Außengastronomien „winterfest“ gemacht werden können. Ziel ist es dabei, durch eine abgestimmte Gestaltung zugleich ein einladendes Erscheinungsbild und kurze Umsetzungszeiten zu garantieren. Die entsprechenden Erlaubnisse zur Nutzung des Straßenraums können bis ins Frühjahr des kommenden Jahres verlängert werden. Dazu werden die Gastronomen mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 3.600 Euro (50 Euro pro überdachter/umbauter Außengastronomiefläche) bei der Herstellung der „winterfesten Terrassen“ unterstützt. „Mit den neuen Hilfen stützt die Stadt Neuss unsere Gastronomie und hilft ihr in ihrer Vielfalt durch diese schwere Zeit zu kommen“, so Breuer.
Die Förderung erfolgt auf Antrag. Weitere Infos stehen auf der Homepage der Stadt Neuss unter www.neuss.de/wirtschaft. Anträge auf Investitionszuschüsse können bis zum 15. Dezember 2020 gestellt werden.
(Stand: 01.10.2020, Fi)