21.10.2020 - Die richtige Mund-Nasen-Bedeckung
Ordnungsamt weist auf aktuelle Regelungen hin, Visiere erfüllen die Anforderungen nicht
Vor dem Hintergrund der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Teilen der Neusser Innenstadt hat das Ordnungsamt einige Hinweise auf zulässige Mund-Nasen-Bedeckungen zusammengestellt. Grundsätzlich erfüllen nur textile Mund-Nasen-Bedeckungen die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Dies können eine Alltagsmaske, ein Schal oder ein Tuch sein. Von der Maskenpflicht befreit sind lediglich Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Der medizinische Grund muss durch ein ärztliches Zeugnis vor Ort nachgewiesen werden können. Ohne Zeugnis wird durch das Ordnungsamt ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro erhoben.
Neben Teilen der Neusser Innenstadt gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in vielen geschlossenen Räumen, unter anderem im Einzelhandel, in Arztpraxen, im öffentlichen Nahverkehr, in Verkaufs- und Ausstellungsräumen und in der Gastronomie außer am Sitzplatz.
Vermehrt werden auch Visiere anstatt einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Diese entsprechen jedoch nicht den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung und sind damit unzulässig. Nur Beschäftigte dürfen auf eine textile Mund-Nase-Bedeckung verzichten, wenn der jeweilige Arbeitsplatz durch andere Maßnahmen wie Glaswände, Plexiglas oder ähnliches abgetrennt wird. Diese dürfen nur dann auf ein Vollvisier ausweichen, welches das Gesicht vollflächig bedeckt, wenn eine textile Mund-Nase-Bedeckung zu Beeinträchtigungen führt. Für Kundinnen und Kunden gilt dies nicht, diese müssen zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder ein ärztliches Attest über die Befreiung von der Pflicht mit sich führen.
Personen, die keine textile Mund-Nase-Bedeckung tragen und dieser Verpflichtung nach Aufforderung nicht nachkommen, sind von der Nutzung der betroffenen Angebote, Einrichtungen und Dienstleistungen durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Personen auszuschließen.
Aufgrund steigender Fallzahlen, wird das Ordnungsamt verstärkt das richtige Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kontrollieren und auch eine unberechtigte Nutzung eines Visieres mit einem Verwarngeld ahnden.