30.04.2021 - Wiederholungswahl des Integrationsausschusses
Wahl findet am 30. Mai 2021 statt, Wahlbenachrichtigungen werden bis 9. Mai 2021 zugestellt, Wahlportal online
Die Widerholungswahl zum Integrationsausschuss findet am Sonntag, 30. Mai 2021 statt. Wählbar sind die Kandidaten und Kandidatinnen der Listen „Ich bin Neuss“ (IBN), „Gemeinsame Zukunft Neuss“ (GZN) und „Heimat in Vielfalt“ (SPD). Die Kandidaten und Kandidatinnen sind zu der Wahl im September 2020 identisch, lediglich bei der Liste „Ich bin Neuss“ hat sich durch einen Mandatsverzicht eine Veränderung ergeben. Die Listen können der entsprechenden Bekanntmachung entnehmen, die auf der Homepage der Stadt Neuss zu finden ist.
Am Wahltag haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das Wahllokale, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 9. Mai 2021 an alle Wahlberechtigten verschickt. Wer glaubt wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann vom 10. bis 14. Mai 2021 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, obwohl er wahlberechtigt ist, kann sich durch entsprechenden Antrag bis zum 18. Mai 2021 in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Dazu muss dem Wahlamt der Stadt Neuss, Markt 2, 41460 Neuss, Telefon 02131/903244, die Wahlberechtigung durch entsprechende Nachweise (Einbürgerungsurkunde o.ä.) nachgewiesen werden. Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und
• nicht Deutscher oder Deutsche nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (ausgenommen Asylbewerber und Asylbewerberinnen und Personen, auf die das Aufenthaltsgesetz nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 keine Anwendung findet),
• die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
• die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erworben hat, wobei ein Elternteil seit mindestens acht Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben muss.
Außerdem muss man sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und seit mindestens dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Stadt Neuss seine Hauptwohnung haben.
Auch bei der Widerholungswahl besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Vom 5. bis zum 28. Mai 2021 können die Wahlberechtigten ihre Stimme auch während der Sprechzeiten (montags bis mittwochs, 8 bis 16 Uhr, donnerstags, 13 bis 18 Uhr, sowie freitags, 8 bis 12.30 Uhr, direkt im Wahlamt der Stadt Neuss abzugeben. Am Freitag, 28. Mai 2021, ist das Wahlamt bis 18.00 Uhr geöffnet, dies ist auch die letzte Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Am Samstag, 29. 2021, kann von 8.30 bis 12.30 Uhr nur noch die Ersatzausstellung verloren gegangener Wahlscheine im Wahlamt beantragt werden.
Wer sich für die Briefwahl per Post entscheidet, sollte die Postlaufzeiten sowohl bei der kurzfristigen Beantragung als auch bei der Rücksendung der Wahlunterlagen beachten. Bis spätestens 16 Uhr am Wahlsonntag müssen die Unterlagen, auch durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses oder Abgabe im Wahlamt, eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen nicht berücksichtigt werden.
Alle Informationen zur Wahlberechtigung und zur Durchführung der Wahl sind im Wahlportal auf der städtischen Homepage unter www.neuss.de verfügbar. Bei allgemeinen Fragen zu den Aufgaben des Integrationsausschusses kann das Integrationsamt der Stadt Neuss unter 02131/905751 weiterhelfen, bei wahlrechtlichen Fragen beantwortet das Wahlamt unter 02131/903244.
(Stand: 30.01.2021/Spa)