03.09.2021 - Infos zur Bundestagswahl in Leichter Sprache
Broschüre ab sofort erhältlich
Wenn sich am Sonntag, 26. September 2021, Neusser Bürgerinnen und Bürger auf den Weg zum Wahllokal machen, ist es für einige das erste Mal, dass sie von diesem Recht zur Wahl des Bundestags des Bundestags Gebrauch machen dürfen. Erst seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes zum 1. Juli 2019 dürfen Menschen an Wahlen teilenehmen, für die „zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten" eine Betreuung bestellt ist. Dies erlaubt nun vielen Menschen mit Behinderung die Demokratie mit zu gestalten.
Um die „neuen Wählerinnen und Wähler“ zu unterstützen und ihnen die Wahl zu erklären, hat die Stadt Neuss die Broschüre, „Bundes-Tags-Wahl – Infos in Leichter Sprache“ herausgegeben. Diese erklärt in Leichter Sprache Begriffe wie Wahlbenachrichtigung und Wahllokal und erläutert wie eine Briefwahl abläuft.
Die Broschüre liegt ab sofort an den Infotheken im Rathaus, Markt 2, und im Sozialamt, Promenadenstraße 43-45, aus und wurde zudem an die Verbände, Träger und Vereine der Behindertenhilfe verteilt. Alle Informationen der Broschüre sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt Neuss im Bereich „Leichte Sprache – Wahlen“ zu finden.
Leichte Sprache ist ein feststehender Begriff aus der Behindertenselbsthilfe. Komplexe Texte und Inhalte werden sprachlich so aufbereitet, dass sie für alle Menschen lesbar und verständlicher werden. Die Texte werden ergänzt durch erklärende Bilder, sogenannte Piktogramme.
Eine weitere wichtige Neureglung zur Hilfe bei der Wahl ist ebenfalls im Bundeswahlgesetz aufgenommen worden. Dabei geht es um Unterstützungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe. Wahlberechtigte, die wegen ihrer Behinderung an der Stimmabgabe gehindert sind, können Hilfe von einem anderen Menschen bekommen. Eine Erklärung dazu findet sich ebenfalls in der Broschüre.
Die Broschüre ist in Zusammenarbeit mit dem Bürgeramt der Stadt Neuss, Bereich Wahlen und Abstimmung, und der Inklusionsbeauftragten der Stadt Neuss entstanden
(Stand: 03.09.2021, Spa)