12.03.2024 - Europawahl am 09. Juni 2024
Information für Unionsbürger*innen aus anderen Mitgliedstaaten
Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die zehnte Direktwahl zumEuropäischen Parlament statt, in Deutschland wird am Sonntag, 09. Juni 2024, gewählt. Unionsbürger*innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen, dürfen aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier dieWahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Unionsbürger*innen der Stadt Neuss, die zu vergangenen Europawahl noch nicht in einem deutschen Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, werden in den nächsten Tagen postalisch über die Möglichkeit der Aufnahme ins Neusser Wählerverzeichnis informiert. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis einreichen. Der Antrag kann auf der Website der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann postalisch an die Stadt Neuss, Wahlamt, Markt 2, 41460 Neuss, geschickt oder zu den regulären Öffnungszeiten im Rathaus abgegeben werden.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU gibt es online.