05.04.2024 - Fischereischeine werden nun vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellt
Änderung der Zuständigkeit
Seit dem 1. April 2024 werden Fischereischeine nicht mehr durch das Bürgeramt der Stadt Neuss herausgegeben und verlängert. Die Beantragung und Ausgabe erfolgt nun kreisweit einheitlich durch das Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss.
Die Antragsstellung und Bezahlung der Scheine erfolgt ab sofort ausschließlich online. Neben dem Nachweis über die bestandene Fischerprüfung muss dafür unter anderem ein Foto des Personalausweises hochgeladen werden. Als Zahlungsmethoden im E-Payment-Verfahren stehen Paypal, Kreditkarten, Giropay und die SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Fortan wird die Verlängerung nicht mehr auf dem Fischereischein eingetragen, sondern ein neues Dokument ausgestellt und zugesandt. Zudem können Angler*innen den Fischereischein jetzt bereits bei der Anmeldung zur Fischerprüfung beantragen und diesen direkt im Anschluss an die bestandene Prüfung mitnehmen.
Nähere Informationen und das Online-Portal zu Beantragung stehen auf der Website des Rhein-Kreises Neuss zur Verfügung