15.05.2024 - Auslegung des Bebauungsplan Nr. 495 - Furth-Süd, Further Straße/Josefstraße
Bürger*innen können bis einschließlich Montag, 24. Juni 2024 Stellungnahmen abgeben
Die Auslegung der Bebauungsplans Nr. 495 - Furth-Süd, Further Straße/Josefstraße dauert von Dienstag, 21. Mai 2024, bis einschließlich Montag, 24. Juni 2024. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu den Planungen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst online über die Website der Stadt Neuss (www.neuss.de; Startseite > Leben in Neuss > Planen, Bauen, Verkehr > Bauleitplanung > Interaktive Bauleitplanübersicht > Aktuelle Bürgerbeteiligungen) oder per E-Mail an stadtplanung@stadt.neuss.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege, zum Beispiel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.
Alle Unterlagen zu dem Bebauungsplan können in dieser Zeit auf der Website der Stadt Neuss eingesehen werden. Dies schließt auch die Begründung und den Umweltbericht sowie die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellten Fachgutachten und nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ein.
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die Dauer der Veröffentlichung im Rathaus der Stadt Neuss, 3. Etage, Zimmer 3.802, zu erreichen über den Eingang 5 (Michaelstraße 50) oder den Eingang 4 (barrierearmer Zugang, Oberstraße/ Quirinuspassage) öffentlich aus und können von allen Interessierten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs, jeweils von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr.
Die Plangebietsfläche des Bebauungsplans Nr. 495 umfasst eine etwa 10,5 ha große Fläche nördlich des Neusser Hauptbahnhofs in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt. Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Furth-Süd und wird begrenzt durch die Further Straße, die Josefstraße, die Karl-Arnold-Straße und die Zufuhrstraße.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen, vielfältigen Stadtquartiers auf dem ca. 6,8 ha großen ehemaligen Bauer und Schaurte Areal. Neben Wohnen sind hier Nahversorgung, Dienstleistungen und Gewerbe, Hotel, Kitas sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vorgesehen. Eine zentrale öffentliche Grünfläche mit Spielflächen, die sogenannte Grüne Furth, soll Erlebnis- und Begegnungspunkt für alle Generationen sein. Die zentral in der Grünen Furth gelegenen vormals industriell genutzten Bestandsgebäude sollen auch in Zukunft als Teil der Geschichte des Ortes präsent und sichtbar zu sein. Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines nachhaltigen, weitestgehend verkehrsarmen Quartiers.