Bekanntmachung der Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Wahlperiode 2009 - 2013
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss
Der Rat der Stadt Neuss hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2008 die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die zu wählenden Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2009 - 2013 beschlossen.
Nach § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) ist die Vorschlagsliste eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.
Nach § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.
Die Vorschlagsliste kann nunmehr von Montag, dem 7. Juli 2008 bis Montag, dem 14. Juli 2008 beim Bürgermeister der Stadt Neuss, - Rechtsamt -, Rathaus, Markt 2, 41460 Neuss, Zi. 3.174 von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, am Donnerstag auch bis 18:00 Uhr von jedermann eingesehen werden.
Neuss, den 25.06.2008
In Vertretung
Ernst-Horst Goldammer
Beigeordneter