Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2021
Am 26. September 2021 wird in der Bundesrepublik Deutschland der 20. Bundestag gewählt.
Der Bundestag wird von 60,4 Mio. Wahlberechtigten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt. Er ist als Volksvertretung maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt und umfasst (mindestens) 598 Abgeordnete.
Im Grundsatz werden von diesen 299 Abgeordnete in den Wahlkreisen und 299 Abgeordnete über die Landesreservelisten gewählt. Durch sogenannte Ausgleichs- und Überhangmandate kann sich die Gesamtzahl der Mandate erhöhen.
Die Gemeinden des Rhein-Kreises-Neuss sind folgenden Wahlkreisen zugeordnet:
Den Wahlkreis 108 Neuss I bilden die Gemeinden Neuss, Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen; Wahlleiter für den Wahlkreis 108 Neuss I ist Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Stellvertreter ist Kreisdirektor Dirk Brügge.
Den Wahlkreis 110 Krefeld I-Neuss II bilden die Gemeinden Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie von der Stadt Krefeld die Stadtbezirke 1 West,5 Süd, 6 Fischeln, 7 Oppum-Linn und 9 Uerdingen. Wahlleiterin für den Wahlkreis 110 Krefeld I-Neuss II ist Beigeordnete Cigdem Bern; Vertreter ist Städtekämmerer Ulrich Cyprian.
Wie können Sie wählen?
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Somit stehen Ihnen die Erst- und Zweitstimme zu. Das heißt, Sie können auf dem Stimmzettel in den Spalten Erst- und Zweitstimme je ein Kreuz setzen.
Mit der Erststimme wählen Sie eine*n Bewerber*in Ihres Wahlkreises im Wege der Direktwahl. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Wer dort mit einfacher Mehrheit die meisten Stimmen erhält, ist gewählt.
Mit der Zweitstimme auf der rechten Stimmzettelhälfte können Sie die Landesliste einer Partei wählen.