Briefwahl und Wahlschein
Die Briefwahl bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bereits vor dem Wahlsonntag ihre Stimme abzugeben.
Wahlberechtigte können vom 13.08.2020 bis 11.09.2020 persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und dort auch sofort wählen. Jede*r Wahlberechtigte erhält nur ihre*seine persönlichen Unterlagen.
Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden. Praktisch und sinnvoll ist es, dies mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu tun. Die Unterlagen werden dann umgehend an die gewünschte Adresse gesandt, wobei selbstverständlich auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden können. Besonders zu beachten sind in diesem Fall die Postlaufzeiten, da eine Beförderung der Wahlbriefe aus der Samstags- und Sonntagskastenleerung nicht erfolgt. Natürlich kann auch ein formloser Antrag gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen können auch über das Internet beantragt werden. Stellt ein Wahlberechtigter elektronisch den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen), so müssen folgende Daten angegeben werden: Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Damit eine sichere Identifizierung der Antragstellerin*des Antragstellers möglich ist, muss zusätzlich die Stimmbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer angegeben werden. Sie ist auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Wenn ein*e Wahlberechtigte*r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 13.09.2020, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag (mit Glaubhaftmachung der plötzlich eingetretenen Erkrankung) und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis spätestens 16.00 Uhr dem Wahlamt vorliegen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis 12.09.2020, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein beantragt werden!