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Wichtige Hinweise und Informationen zur Stichwahl des Landrates des Rhein-Kreises Neuss

Am 27.09.2020 findet die Stichwahl zur Wahl des Landrates des Rhein-Kreises Neuss statt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Hinweise.

Allgemeine Informationen zur Stichwahl der Wahl des Landrates des Rhein-Kreises Neuss

Am 27.09.2020 findet die Stichwahl der Wahl des Landrates des Rhein-Kreises Neuss statt. Die Stimmabgabe ist am Wahltag in denselben Wahllokalen wie bereits zur Hauptwahl von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich.

Die Wahlbenachrichtigungen der Hauptwahl gelten ebenso für die Stichwahl. Sie bekommen keine separate Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie selbstverständlich trotzdem wählen. Dem Wahlvorstand ist dann zur Identifikation jedoch ein Personalausweis oder Reisepass zwingend vorzulegen.

Sollten Sie schon bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl beantragt und somit vorgemerkt haben, bekommen Sie diese Unterlagen unaufgefordert und ohne neuen Antrag in den nächsten Tagen zugeschickt.

Briefwahl und Wahlschein

Sollten Sie noch keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl vorgemerkt haben, besteht wie schon bei der Hauptwahl natürlich trotzdem die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen und die Unterlagen zu beantragen.

Wahlberechtigte können vom 16.09.2020 bis zum 25.09.2020 persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und dort auch sofort wählen. Jede*r Wahlberechtigte erhält nur ihre*seine persönlichen Unterlagen.
Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die z.B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, möglich. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Anträge liegen auch im Wahlamt aus.

Die Öffnungszeiten des Wahlamts lauten wie folgt:

Montag bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 10:00 bis 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
Samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr
Am 25.09.2020 ist das Wahlamt von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Am 26.09.2020 ist das Wahlamt von 08:30 bis 12:00 Uhr nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener Wahlscheine für Sie geöffnet.
Am 27.09.2020 steht Ihnen das Wahlamt telefonisch zur Verfügung.

Sie finden das Wahlamt im Rathaus Rundbau, Markt 2, Eingang 3 (Passage – gegenüber des Bürgeramtes).

… und so geht’s

  • Halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
  • Füllen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus. Wenn Sie diese nicht haben, erhalten Sie im Wahlamt ein Antragsformular.
  • Anschließend erhalten Sie die Wahlunterlagen: Einen Wahlschein, zwei Umschläge (rot = Wahlbriefumschlag, blau = Stimmzettelumschlag), ein Merkblatt zur Briefwahl und einen Stimmzettel (Stichwahl des Landrates).
  • Gehen Sie in eine der bereitstehenden Wahlkabinen. Hier können Sie ungestört Ihren Stimmzettel kennzeichnen. Dann unterschreiben Sie bitte den Wahlschein, stecken den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und dann diesen zusammen mit dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.
  • Den verschlossenen roten Wahlbriefumschlag können Sie dann direkt in die bereitstehende Wahlurne werfen.

Sie können Ihre Wahlunterlagen natürlich auch mit nach Hause nehmen und den roten Wahlbriefumschlag kostenfrei per Post zurücksenden.

Die Briefwahlunterlagen können auch per Mail, postalisch oder über das Internet beantragt werden. Stellt ein Wahlberechtigter elektronisch den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen), so müssen folgende Daten angegeben werden: Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Damit eine sichere Identifizierung der Antragstellerin*des Antragstellers möglich ist, muss zusätzlich die Stimmbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer angegeben werden. Sie ist auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Hier können Sie die Briefwahl elektronisch beantragen.

Bitte beachten Sie, dass sie eine postalische oder elektronische Beantragung so frühzeitig wie möglich durchführen, um eine rechtzeitige Ankunft ihrer Wahlunterlagen auf postalischem Wege zu gewährleisten.

Wenn ein*e Wahlberechtigte*r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 27.09.2020, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag (mit Glaubhaftmachung der plötzlich eingetretenen Erkrankung) und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis spätestens 16.00 Uhr dem Wahlamt vorliegen.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis 26.09.2020, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein beantragt werden!

Ansprechpartner

Haben Sie noch weitere Fragen zur Stichwahl?
Nachfolgende Ansprechpartner innen helfen Ihnen gerne weiter:

Wahlamt der Stadt Neuss

Rathaus Rundbau
Eingang 3 (Passage)
Telefon: 02131 / 90 - 3244 (ab 10.08.2020)
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de

Allgemeine Anliegen und Rechtsangelegenheiten

Sabine Bluhm, Tel.: 02131 / 90 - 3229
Eva Mock, Tel.: 02131 / 90 - 3209

Briefwahlangelegenheiten

Günter Schorn, Tel.: 02131 / 90 - 3244

Wahlhelferangelegenheiten

Petra Lenz, Tel.: 02131 / 90 - 3267
Kirsten Schnitte, Tel.: 02131 / 90 - 3286
oder an wahlhelfer@stadt.neuss.de