Allgemeine Informationen zur Landtagswahl 2022
Am 15.05.2022 wird in Nordrhein-Westfalen der 18. Landtag gewählt.
Der Landtag wird von rund 13,2 Millionen Nordrhein-Westfalen auf fünf Jahre gewählt. Er besteht aus den vom Volke in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählten Abgeordneten. Zu den Aufgaben des Landtags gehören die Wahl des*der Ministerpräsidenten*in, die Verabschiedung der Gesetze und die Kontrolle des Handelns der Landesregierung.
Der Landtag umfasst mindestens 181 Abgeordnete. In jedem der 128 Wahlkreise wird ein*e Abgeordneter*e durch die Erststimme mit relativer Mehrheit gewählt. Die übrigen 53 Abgeordneten werden aus den Landeslisten der Parteien mit der Zweitstimme gewählt. Durch sogenannte Ausgleichs- und Überhangmandate kann sich die Gesamtzahl der Mandate erhöhen.
Die Stadt Neuss bildet den Wahlkreis 45 Rhein-Kreis Neuss I. Wahlleiter für den Wahlkreis 45 Rhein-Kreis Neuss I ist Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Stellvertreter ist Kreisdirektor Dirk Brügge.
So können Sie wählen
Der Landtag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Ihnen steht dabei eine Erst- und Zweitstimme zu.
Mit der Erststimme wählen Sie auf der linken Stimmzettelhälfte eine*n Bewerber*in Ihres Wahlkreises im Wege der Direktwahl. Wer dort mit einfacher Mehrheit die meisten Stimmen erhält, ist gewählt.
Mit der Zweitstimme auf der rechten Stimmzettelhälfte können Sie die Landesliste einer Partei wählen.
Das Wahlrecht kann auch durch Briefwahl ausgeübt werden. Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Landtagswahl 2022 finden Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters.