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Ankommen in Neuss

Anmeldung, Aufenthaltstitel und Leistungen

Sollten Sie bereits über eine private Unterkunft in Neuss verfügen, so befolgen Sie bitte die folgenden drei Schritte:

Schritt 1:
Anmeldung im Bürgeramt der Stadt Neuss

Montag bis Mittwoch
8 bis 16 Uhr
Donnerstag
13 bis 18 Uhr
Freitag
8 bis 12.30 Uhr

Dort wird Ihnen nach erfolgter Anmeldung eine Meldebescheinigung ausgestellt.

Schritt 2:
Ausländerrechtliche Erfassung und Erteilung eines Aufenthaltstitels

Das Integrationsamt bittet darum, nach der Anmeldung im Bürgeramt einen Termin zur ausländerrechtlichen Erfassung und Erteilung eines Aufenthaltstitels (Fiktionsbescheinigung) unter der E-Mail-Adresse migration@stadt.neuss.de oder per Telefon unter der Rufnummer 02131 90-5734 zu vereinbaren.

Zur Vorsprache werden benötigt:

  • Identitätspapiere (Nationalpass, Aufenthaltserlaubnis Ukraine, Geburtsurkunde)
  • je ein biometrisches Passfoto pro Person
  • Die vom Bürgeramt ausgestellte Meldebescheinigung
  • Idealerweise eine dolmetschende Begleitperson

Schritt 3:
Beantragung von Leistungen

Hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen aus der Ukraine können Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss, Karl-Arnold-Straße, 41462 Neuss beantragen.

Hilfebedürftige Personen aus der Ukraine, die eine Altersrente beziehen oder das Renteneintrittsalter (aktuell 65 Jahre und 10 Monate) erreicht haben, können Leistungen nach dem SGB XII beim Sozialamt der Stadt Neuss, Promenadenstraße 43–45, 41460 Neuss beantragen.

Die Beantragung beim Sozialamt erfolgt nach Terminvereinbarung. Einen Termin können Sie bei bei Frau Lindemann 02131 90-5020 oder bei Herrn Schmitz: 02131 90-5030 vereinbaren oder unter soziales@stadt.neuss.de

Für die Beantragung wird benötigt:

  • Meldebescheinigung (s. Schritt 1.)
  • Registrierung im Ausländeramt – Fiktionsbescheinigung (s. Schritt 2.)
  • Beantragung eines Bankkontos (Vertrag über Bankkonto)
  • Nationalpass
  • Ggf. Nachweis über den Rentenbezug

Bei der Antragstellung beim Jobcenter geben Sie bitte an, bei welcher Krankenkasse Sie versichert werden möchten.

Bei der Antragstellung beim Sozialamt wenden Sie sich bitte unmittelbar nach Erhalt der Fiktionsbescheinigung (s. Schritt 2.) selber an eine Krankenkasse Ihrer Wahl, beantragen dort eine freiwillige Versicherung und reichen die Beitragsrechnung dem Sozialamt ein.