Hilfen der Stadt Neuss
Selbstverständlich unterstützt die Stadt die Neusser Gewerbetreibenden überall dort unmittelbar, wo sie dies Kraft eigener Zuständigkeit kann. Fast jeder hat mit der Stadt als Gläubigerin von Steuern, Abgaben und Gebühren zu tun. Manchem kann die Stadt auch als Vertragspartner helfend unter die Arme greifen. Im Einzelnen gewähren die Stadt Neuss und die Infrastruktur Neuss AöR (ISN) folgende Entlastungen:
- Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen
- Zinslose Stundungen bereits festgesetzter Gewerbesteuerforderungen
- Zinslose Stundungen fälliger oder fällig werdender Grundbesitzabgaben
- Stundungen/Ratenzahlungen/Aussetzungen von bereits eingeleiteten Mahn- oder Vollstreckungsmaßnahmen
Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Neuss gerne zur Verfügung, welches Sie per Mail unter steueramt@stadt.neuss.de erreichen.
- Zinslose Stundungen von Entwässerungsgebühren
Für Rückfragen steht Ihnen die InfraStruktur Neuss AöR, Frau Schmitz, gerne zur Verfügung, welche Sie per Mail unter susanne.schmitz@stadt.neuss.de erreichen.
- Zinslose Stundungen von Mieten und Pachten für städtische Grundstücke bzw. Gewerberäume
Für Rückfragen dieser Stundungen, bei denen die Liegenschaften und Vermessung Neuss (LVN) der Vertragspartner ist, steht Ihnen Herr Schiller (armin.schiller@stadt.neuss.de) gerne zur Verfügung.
- Erlass von Sondernutzungsgebühren an öffentlichen Straßen (sog. „Terassengebühr“) für das Jahr 2020 - Beschluss des Rates der Stadt Neuss vom 8. Mai 2020
- Verlängerung der kostenlosten Nutzung der Außenterrassen bis zum 31.05.2021 wurde am 1. Oktober 2020 beschlossen.
- Neu: Verlängerung der kostenlosten Nutzung der Außenterrassen bis zum 31.05.2022 wurde am 12. März 2021 beschlossen.
Sollten Ihnen die Ansprechpartner für die Stundungen nicht bekannt sein, können Sie sich mit einer Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt.neuss.de wenden.