Weitere Hinweise

Rückmeldung zur Finanzierungslücke – wann muss die NRW-Soforthilfe zurückgezahlt werden?

Wenn Sie die Soforthilfe NRW erhalten haben und feststellen, dass die erhaltene Hilfe höher war, als Ihr tatsächlicher Liquiditätsbedarf in dem Zeitraum, in welchem Sie die NRW Soforthilfe erhalten haben, müssen Sie diesen Teil der Hilfen zurückzahlen. Die Rückmeldefrist für die Finanzierungslücke wurde auf den 30.November 2020 verlängert. Wenn Sie also feststellen, dass Ihr Unternehmen evtl. eine Überförderung durch die NRW-Soforthilfe erhalten hat, so soll dieser Teil an die Bezirksregierung zurücküberwiesen werden. Die Kontodaten entnehmen Sie der E-Mail, welche Sie im Rahmen des Rückmeldeverfahrens erhalten. Die Rückzahlungen der zu viel erhaltenen Hilfe, soll bis zum 31.März 2021 erfolgen. Zudem hat sich das Land NRW erfolgreich für eine Verbesserung der Abrechnungsmöglichkeiten eingesetzt, welche die Personalkosten, Stundungen und die Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge betreffen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Kriminelle versuchen, Rückzahlungen der NRW-Soforthilfe 2020 abzugreifen. Die Betrugsmasche ist perfide: Die Betrüger setzen zunächst alles daran, die angeschriebenen Unternehmen zu verunsichern. Durch Verweis auf die Strafbarkeit falscher Angaben im Antragsverfahren für die Soforthilfe und (teilweise unrichtige) Informationen über eine ggf. drohende "unberechtigte Überkompensation" wird versucht, eine Bereitschaft zur Rückzahlung der erhaltenen Förderung zu erwecken. Die Betrüger kündigen schließlich an, durch (gesonderte) E-Mail die Bankverbindung und den Verwendungszweck für die Rückzahlung der erhaltenen Soforthilfe "zu Ihrer Entlastung" mitzuteilen. Dass in dieser Folgemail dann nicht die Bankverbindung des Landes stehen dürfte, versteht sich wohl von selbst.

Die Mail mit dem Betreff „Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“ wurde auch an Unternehmen verschickt, welche die Soforthilfe nicht beantragt haben.

Die Anhänge der Mail sollten Sie nicht ausfüllen und - auch wenn die Anhänge nach aktuellem Kenntnisstand nicht mit einem Virus behaftet sind - sicherheitshalber auch nicht öffnen. Bei Erhalt einer solchen Fake E-Mail raten wir dazu, Strafanzeige zu stellen. Dies können Sie online über die Internetwache der Polizei vornehmen.

Die von den Betrügern bislang genutzte Fake-E-Mail-Adresse lautet: corona-zuschuss[at]nrw.de.com – echte Mails der NRW-Landesbehörden haben hingegen immer folgende Endung: .nrw.de. Ein Bild einer solchen Fake-E-Mail können Sie hier in der Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW sehen.


Sollten Sie bereits einen Bewilligungsbescheid per Mail, aber noch keine Auszahlung des Fördermittels erhalten haben, wenden Sie sich bitte mit Angabe des Aktenzeichens/ der Vorgangsnummer und Ihrer Telefonnummer an die Bezirksregierung Düsseldorf (corona-soforthilfe@brd.nrw.de). Mitarbeiter der Bezirksregierung melden sich nach einem Datenabgleich bei Ihnen.

Sollten Sie Unregelmäßigkeiten im Bewilligungsbescheid (insbesondere IBAN) feststellen, rät das Ministerium zu einer Strafanzeige über die Internetwache der Polizei NRW.

**Hinweise und Präventionstipps des LKA zu Phishing E-Mails finden Sie hier.**