Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Finanzielle Hilfen von Land und Bund für Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Seit Beginn des ersten Lockdown unterstützen Bund und Land Unternehmen, welche von den Folgen der Pandemie sowie den angeordneten Schließungen betroffen sind, mit finanziellen Förderungen in Form von nicht rückzuzahlenden Zuschüssen. Die Überbrückungshilfen sind eine dieser finanziellen Hilfen, welche sich in drei Phasen aufteilt.

Die Überbrückungshilfen Phase III wird als Überbrückungshilfe Phase III Plus bis zum 30. September 2021 verlängert.

Bis zum 31.03.2021 konnte die Überbrückungshilfen Phase II beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Antragsvoraussetzungen für diese beiden Phasen unterscheiden. Für die Hilfen Phase III wurde der Kreis der Antragsberechtigten deutlich erweitert.SharedScreenshot.jpg

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