Anerkennung für Ihre Beschäftigten: steuerfreie Sonderzahlungen
Unternehmen, welche den engagierten Einsatz ihrer Mitarbeiter während der Corona-Krise durch Sonderzahlungen belohnen möchten, können dies nun steuer- und sozialversicherungsfrei. Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500€ können steuerfrei ausgezahlt werden oder als Sachleistung an die Mitarbeiter gegeben werden. Diese Regelung greift für alle Sonderzahlungen, welche zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 ausgezahlt werden. Die steuerfreien Leistungen werden im Lohnkonto aufgenommen und bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Vorausgesetzt wird natürlich, dass die Sonderzahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Die Regelung der steuer- und beitragsfreien Sonderzahlungen soll die Anerkennung für die Leistung und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten während der Corona-Pandemie zum Ausdruck bringen. Die entsprechende Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie hier.