Betriebliche Pandemieplanung
Achten Sie auf die allgemeinen hygienischen Regeln im Betrieb und senden Sie infizierte Mitarbeiter oder erhärtete Verdachtsfälle vorsorglich in Quarantäne. Wie immer gilt – ob Corona oder nicht – wer krank ist, bleibt zu Hause.
Um das Ansteckungsrisiko durch das Coronavirus zu minimieren, können Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt werden. Sofern dies nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist, erfordert eine Umsetzung die Zustimmung des Mitarbeiters. Dieser kann als Zusatz zum Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat ein Handbuch für die betriebliche Pandemieplanung herausgebracht. Dieses behandelt u.a. die betriebliche und personelle Planung, sowie die Informationspolitik und organisatorische Maßnahme für das Personal. Sie können das Handbuch hier einsehen.