FAQ

Hinweis: Entsprechend der Gleichbehandlung sind stets alle Geschlechterformen gemeint.

Sie haben Fragen zum Standortstärkungsfonds? Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Fragen und Antworten. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Fragensammlung zu ergänzen und zu präzisieren, damit Sie offene Fragen zum Standortstärkungsfonds schnell klären können. Zusätzlich zu diesem FAQ steht Ihnen auch die Richtlinie zu dieser Förderung auf unseren Seiten zur Verfügung.

Fragen zum Standortstärkungsfond

Was ist der Standortstärkungsfonds?

Mit dem Standortstärkungsfonds soll an die bestehenden Hilfen von Bund und Land angeknüpft werden und Unternehmen, welche von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, eine Perspektive für die künftige Entwicklung und den dauerhaften Verbleib am Standort Neuss gegeben werden.

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu entstandenen Zahlungsverpflichtungen aus laufenden Miet-/Pachtverträgen bzw. Darlehensverpflichtungen (bei kreditfinanzierten Immobilien) für gewerblich genutzte Immobilien in der Stadt Neuss. Bezuschusst werden einmalig Zahlungsverpflichtungen aus dem Zeitraum April bis Juni 2020 in Höhe von 50% der anfallenden Nettokosten, bis maximal 5.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition sowie Freiberufler und Solo-Selbstständige, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mind. 50 % Umsatzrückgang (im Vergleich zum Vorjahresmonat)*
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit zum 30.06.2020 aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie
  • Das Unternehmen ist Pächter/Mieter einer Immobilie in Neuss oder Eigentümer einer kreditfinanzierten Immobilie
  • Vor dem 31.12.2019 befand sich das Unternehmen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und es bestanden keine Anhaltspunkte gegen eine positive Fortführungsprognose

*Bei bestimmten Branchen wird diese Betroffenheit bspw. durch behördlich angeordnete Schließungen angenommen und ist nicht gesondert nachzuweisen. Diese Branchen sind in der Positivliste definiert, welche Sie der Richtlinie entnehmen können.

Wofür darf ich den Zuschuss verwenden?

Der Zuschuss ist zweckgebunden. Mit ihm sollen Zahlungsverpflichtungen für gewerblich genutzte Immobilien beglichen werden, die in dem Zeitraum April bis Juni 2020 entstanden sind, ohne Rücksicht darauf, ob bereits eine Zahlung erfolgt ist. Der Zuschuss kann also verwendet werden für:

  • Miet- oder Pachtzahlungen für eine gewerbliche Immobilie,
  • Bedienung eines laufenden Kredits für eine gewerbliche Immobilie,

welche in Neuss sind.

Wird immer der Maximalbetrag (5.000€) ausgezahlt?

Nein. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Nettomiete- bzw. Nettopachtzahlungen gewährt (für Miet-/Pacht- oder Darlehnsschulden in dem Zeitraum April bis Juni d.J.), maximal jedoch ein Betrag von einmalig 5.000 €.

Was bedeutet diese „Positivliste“? Bekommen nur Unternehmen, die den dort aufgeführten Branchen angehören, eine Förderung?

Nein, alle Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, haben (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) Zugang zu einer Förderung.

Bei Unternehmen, die auf der „Positivliste“ stehen, ist das Antragsverfahren insoweit erleichtert, als diese keine konkreten Angaben zum Umsatzrückgang und dazu machen müssen, warum die Pandemie diesen verursacht hat. Von allen anderen Unternehmen wird eine kurze Erläuterung abgefragt.

Ich bin Solo-Selbstständiger im Nebenerwerb. Kann ich den Zuschuss der Stadt Neuss beantragen?

Nein, der Zuschuss kann nur an Solo-Selbstständige gewährt werden, welche ihre Tätigkeit im Haupterwerb. Der Haupterwerb bezeichnet dabei die hauptsächliche Erwerbsquelle (mehr als 50% des persönlichen Erwerbseinkommens) über welche Sie auch krankenversichert sind. Die Krankenkassenbescheinigung wird im Falle einer Nachprüfung für den Nachweis der Tätigkeit im Haupterwerb von Selbstständigen und Freiberuflern herangezogen.

Mein Unternehmen ist in Neuss, ich selbst wohne aber nicht in Neuss. Muss ich auch in Neuss wohnen, um den Zuschuss zu beantragen?

Sie müssen nicht in Neuss wohnen, um die Förderung zu beantragen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Neuss. Liegt die von Ihnen genutzte gewerbliche Immobilie also in Neuss, so sind Sie antragsberechtigt – auch wenn Ihr Wohnsitz außerhalb von der Stadt Neuss liegt.

Gibt es eine Ober- oder Untergrenze für die Anzahl der Beschäftigten? Hängt die Höhe des Zuschusses von der Anzahl der Mitarbeiter ab?

Es gibt keine Untergrenze, wohl aber eine Obergrenze für die Beschäftigtenzahl. Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter bis hin zu mittelständischen Unternehmen mit unter 250 Mitarbeitern.

Ich bin Solo-Selbstständiger und nutze meine Mietwohnung zu gewerblichen und zu Wohnzwecken. Wie gebe ich das an und wie hoch ist dann der Zuschuss?

Der Zuschuss der Stadt Neuss kann ausschließlich für gewerblich genutzte Immobilien oder Teile einer Immobilie genutzt werden. Sind Sie Mieter/ Pächter oder Eigentümer einer Immobilie, welche Sie sowohl privat als auch gewerblich nutzen, wird die gewerblich genutzte Fläche anteilig erfasst. Haben Sie also ein Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetz (EStG) (einziger zur Verfügung stehender Arbeitsplatz, Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit), so geben Sie die jeweilige Quadratmeterzahl der gewerblich/beruflich genutzten Fläche an. Anhand Ihrer gesamten Miete und Immobiliengröße wird dann der Zuschuss anteilig errechnet. Zur Unterstützung der privaten Mietkosten steht den Solo-Selbstständigen die Grundsicherung zur Verfügung.

Ich habe mich mit meinem Vermieter auf eine Mietstundung geeinigt und zahle nur noch 50 % der Miete. Kann ich trotzdem eine Förderung in voller Höhe bekommen?

Ja. Dass Sie mit Ihrem Vermieter die Stundung eines Teils der Miete vereinbart haben, bedeutet, dass Sie die gestundete Miete zu einem späteren Zeitpunkt zahlen müssen. Da Sie Ihrem Vermieter also trotzdem noch die Miete in voller Höhe schulden, wird Ihnen auch die Förderung auf diese Summe angerechnet (50% der Nettomietkosten, max. 5.000€). Im Rahmen der Nachweise der Mittelverwendung müssen Sie dann belegen, dass Sie die zunächst gestundete Miete nachentrichtet haben.

Können auch Gründer den Standortstärkungsfonds der Stadt Neuss beantragen?

Ja. Der Standortstärkungsfonds kann auch von Gründern beantragt werden. Antragssteller, welche nach dem 31.12.2019 gegründet haben müssen bestätigen, dass bis zum 11.03.2020 kein Liquiditätsengpass bestand und eine relevante wirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen wurde.

Für eine relevante wirtschaftliche Tätigkeit ist ausreichend:

  • Abschluss des Miet-, Pacht- oder Darlehensvertrages bis zum 11.03.2020
  • Erzielung von Umsätzen bis zum 11.03.2020
  • Erteilung von Aufträgen bis zum 11.03.2020

Die bis zum 11.03.2020 aufgenommene wirtschaftliche Tätigkeit muss dann durch die Pandemie mit der Folge einer drohenden Zahlungsunfähigkeit beeinträchtigt worden sein.

Um meinen privaten Lebensunterhalt zu sichern, habe ich die Grundsicherung für Selbstständige angerechnet. Werden durch diesen Zuschuss meine Bezüge gemindert?

Nein. Der Zuschuss der Stadt Neuss ist an die gewerblichen Miet-/ Pacht und Darlehnskosten gebunden. Die Grundsicherung für Selbstständige hingegen soll Ihren Lebensunterhalt sichern (private Miete, Nahrungsmittel, Kleidung etc.). Die beiden Instrumente erfüllen somit einen unterschiedlichen Zweck und werden nicht miteinander verrechnet.

Hinweis: Beziehen Sie die Grundsicherung und darüber auch die Mietkosten für Ihre private Wohnung, prüfen Sie bitte Ihre dort getätigten Angaben. Haben Sie Ihr Büro oder den Teil der privaten Immobilie, den Sie gewerblich nutzen auch als solchen angeben? Dann erhalten Sie nur die Mietkosten für den privaten Bereich von der Agentur für Arbeit und können für den gewerblich genutzten Teil der Immobilie den Standortstärkungsfond beantragen. Wenn Sie aber bereits die volle Miete von der Agentur für Arbeit erhalten, dann sind Sie nicht antragsberechtigt.

Muss ich einen Verwendungsnachweis bringen, um nachzuweisen, dass ich auch tatsächlich meine Mietschulden gezahlt habe?

Ja, dazu verpflichten Sie sich mit der Antragsstellung.

Als Antragssteller sind Sie dazu verpflichtet, einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen. Dieser Nachweis ist der Stadt Neuss spätestens drei Monate nach der Auszahlung des Zuschusses unaufgefordert vorzulegen.

Der Verwendungsnachweis umfasst Belege und Zahlungsnachweise sowie eine Kopie des Miet-/Pacht- oder Darlehensvertrags. Es müssen folgende Daten aus diesen Unterlagen erkenntlich werden:

  • Zeitpunkt der Zahlung
  • Zeitraum, für den gezahlt wurde (01.04. – 30.06.2020)
  • Höhe der Zahlung
  • Miet-/Pachtobjekt bzw. Kreditvertrag
  • Vermieter/Verpächter (bzgl. Name und postalischer Anschrift) bzw. Bankinstitut
Ist es schädlich, wenn ich bereits Mietzahlungen für den Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.06.2020 erbracht habe?

Nein, entscheidend ist lediglich, ob die Zahlungen im genannten Zeitraum entstanden sind. Wenn sie bereits Mietzahlungen für die Monate April bis Juni erbracht haben, so können sie die anteilige Förderung gleichwohl erhalten. Die entsprechenden Angaben nehmen Sie in den Verwendungsnachweis auf.

Ich bin Student und gehe einer selbstständigen Tätigkeit nach, bin ich antragsberechtigt?

Wenn Sie Solo-Selbstständiger im Haupterwerb sind und nebenbei ein Studium absolvieren, sind Sie antragsberechtigt. Dann sind Sie auch über Ihre Selbstständigkeit krankenversichert.

Sind Sie allerdings Student und nebenberuflich selbstständig, so sind Sie nicht antragsberechtigt, da nur Solo-Selbstständige im Haupterwerb gefördert werden können.

Kann ich als Vermieter einen Antrag für den Zuschuss stellen, um meine Mietausfälle auszugleichen?

Der Zuschuss ist zweckgebunden und richtet sich an die Bezuschussung Mietforderungen der Monate April bis Juni 2020. Wenn Sie selbst für die Tätigkeit der Vermietung ein Gewerbe angemeldet haben und dieses Gewerbe seinen Sitz in einer gemieteten/gepachteten oder über einen Kredit finanzierten Immobilie in Neuss hat, dann können Sie den Zuschuss für ihre eigenen Zahlungsverpflichtungen beantragen.

Sie selbst können den Zuschuss aber nicht für Ihre Mieter beantragen um damit die Mietausfälle zu kompensieren. Ebenso können Sie den Zuschuss nicht beantragen, wenn Sie ein privater Vermieter sind und kein Gewerbe angemeldet haben.

Ich habe noch private Rücklagen. Muss ich diese erst aufbrauchen oder darf ich den Zuschuss trotzdem beantragen?

Um den Zuschuss zu erhalten, muss eine drohende Zahlungsfähigkeit vorliegen, also die vorhandenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um Forderungen zu begleichen. Diese vorhandenen Mittel beziehen sich dabei auf die finanziellen Mittel des Unternehmens, nicht aber auf Ihre privaten Rücklagen.

Warum wird bei jungen Unternehmen auf den 11. März 2020 abgestellt?

Am 11.03.2020 hat die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch der Erkrankung an dem neuartigen Coronavirus „COVID-19-Virus“ zur Pandemie erklärt. Am gleichen Tag haben Bundeskanzlerin Merkel, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie RKI-Präsident Professor Wieler gemeinsam über die Pandemie in Deutschland informiert. Dieses Datum wird daher als eine Art Stichtag für den Ausbruch der Pandemie herangezogen. Mit dieser Regelung möchte die Stadt Neuss Gründerinnen und Gründer berücksichtigen, die kurz vor der Pandemie gegründet haben und finanzielle Verpflichtungen (wie bspw. die Miete für ein Ladenlokal, Leasingraten etc.) eingegangen sind und dann von der Pandemie und ihren Folgen überrascht wurden.

Ich nutze für mein Gewerbe/ meine Berufstätigkeit keine Immobilie, bin aber in Zahlungsschwierigkeiten. Unterstützt die Stadt Neuss mich nicht?

Mit dem Standortsstärkungsfonds kann die Stadt Neuss Sie nur unterstützen, wenn Sie auch eine gewerbliche Immobilie nutzen, da der Zuschuss zweckgebunden für die Mietkosten ist. Aber auch wenn Sie keine gewerbliche Immobilie nutzen, unterstützt die Wirtschaftsförderung der Stadt Neuss Sie mit kostenfreien Beratungen, um die für Sie passende Corona-Hilfe zu finden.

Ich habe bereits die NRW-Soforthilfen erhalten. Wie wirkt sich das auf den Standortstärkungsfonds aus?

Mit dem Standortstärkungsfond schließt die Stadt Neuss an die finanziellen Corona-Hilfen von Bund und Land an, um betroffene Unternehmen vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zu schützen. Verfügbare Hilfen von Bund und Land (so auch die NRW-Soforthilfe) sollten also zuvor genutzt werden, um einen Liquiditätsengpass zu vermeiden. Sie haben die NRW-Soforthilfe erhalten und können dennoch Ihren Verbindlichkeiten nicht nachkommen – es droht also die Zahlungsfähigkeit zum 30.06.2020? Dann greift der Standortstärkungsfonds. Reichten die Mittel der NRW-Soforthilfe bereits aus, um Ihre Zahlungen zu begleichen und droht Ihnen nicht die Zahlungsunfähigkeit zum 30.06.2020, so scheidet ein Zuschuss aus.

Aufgrund der schlechten Auftragslage habe ich den größten Teil meiner Mitarbeiter auf Kurzarbeit gesetzt. Kann ich trotzdem die Förderung erhalten?

Ja. Das Kurzarbeitergeld ist ein Instrument, um die Personalkosten in schwierigen Auftragslagen zu reduzieren. Daher schließen sich das Kurzarbeitergeld und der Standortstärkungsfonds, welcher die Mietkosten bezuschusst, nicht aus.

Unser Unternehmen hat mehrere Standorte in NRW. Einer davon liegt in der Stadt Neuss, die beiden anderen Unternehmensstandorte liegen nicht in Neuss. Was nun?

Der Standortstärkungsfonds gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Miet-/Pachtkosten für Immobilien in der Stadt Neuss. Haben Sie für Ihren Standort in der Stadt Neuss eine Immobilie für gewerbliche Zwecke gemietet/gepachtet oder über einen Immobilienkredit finanziert, so können Sie für die Mietkosten dieser Neusser Immobilie den Zuschuss beantragen.

Fragen zum Antragsverfahren

Welche Unterlagen benötige ich, um den Antrag zu stellen? Welche Dokumente sollte ich zur Hand haben?

Um sich für die Antragstellung optimal vorzubereiten, legen Sie sich bestenfalls folgende Unterlagen zur Hand:

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, …)
  • Registernummer
  • Bankverbindung
  • Mietvertrag/Pachtvertrag/Immobilienkredit der gewerblichen Immobilie
  • Steuernummer/Steuer-ID
  • Sofern beantragt: Unterlagen zur NRW-Soforthilfe 2020 (ggf. Soforthilfe des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft; MKW)

Sie werden außerdem aufgefordert werden, Angaben zur Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens (Umsatzrückgang, Liquiditätsengpass) einzugeben.

Kann ich den Antrag auch per Post an die Stadt Neuss schicken?

Nein, bitte nutzen Sie nur das Online-Formular und sende Sie Ihren Antrag entsprechen nur online ab. Bitte beachten Sie, dass Anträge, die per Mail oder Post eingehen, nicht bearbeitet werden können.

Muss ich das Antragsdokument unterschreiben?

Nein, es ist keine Unterschrift erforderlich. Sie füllen den Antrag online aus und mit dem Absenden bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Wer muss den Antrag stellen, darf auch eine andere Person für mich den Antrag stellen?

Wenn Sie Unterstützung zum Ausfüllen des Formulars benötigen, können Sie gerne eine sachkundige Person hinzuziehen. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie im Antrag sensible Daten Ihres Unternehmens angeben. Die Angaben beziehen sich auf Ihr Unternehmen und sollte auch von Ihnen abgeschickt werden, daher sind Sie für die Richtigkeit der Daten verantwortlich.

Wo finde ich meine Steuernummer/ Steueridentifikationsnummer?

Ihre Steuernummer erhalten Sie vom Finanzamt, sobald Sie ihre unternehmerische Tätigkeit dort melden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt haben. Wenn Sie ihre Steuernummer/Steuer-ID nicht mehr in Ihren Unterlagen ausfindig machen können, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt oder – falls vorhanden – an Ihren Steuerberater.

Bis wann kann ich meinen Antrag stellen?

Der Antrag kann bis zum Ablauf des 30.06.2020 online gestellt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ressourcen begrenzt sind und der Fonds ein Volumen von insg. 5 Mio. Euro fasst. Die Vergabe erfolgt nach dem Eingangsdatum.

Warum muss ich die Anzahl der Beschäftigten angeben?

Große Unternehmen mit ≤ 250 Mitarbeitern werden von der Förderung nicht erfasst.

Welche Bankverbindung muss ich angeben?

Bitte geben Sie die Bankverbindung Ihres inländischen Firmenkontos für die Auszahlung an.

Wann liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit (im Sinne des Standortstärkungsfonds) vor?

Wenn Sie in Folge des Umsatzrückgangs voraussichtlich bis zum 30.06.2020 Ihre bereits fälligen oder fällig werdenden Verbindlichkeiten nicht oder nicht vollständig bezahlen können, droht Ihnen die Zahlungsunfähigkeit. Wenn Sie bereits andere Zuschüsse erhalten haben und damit bereits Ihre Verbindlichkeiten begleichen konnten und können, liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor.

Muss ich eine Erklärung zur drohenden Zahlungsunfähigkeit abgeben, obwohl bei mir bereits ein Nettoumsatzrückgang vorliegt?

Ja, anders als z.B. die Soforthilfe NRW 2020 ist für den Standortstärkungsfonds der Stadt Neuss das kumulative Vorliegen von Umsatzrückgang und drohender Zahlungsunfähigkeit Voraussetzung.

Was sind die Bundesregelungen für Kleinbeihilfen? Woher weiß ich, ob ich solche erhalten habe?

Kleinbeihilfen sind staatliche Hilfen für Unternehmen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24.03.2020). Solche Hilfen sind bspw. direkte Zuschüssen, Steuer-Zahlungsvorteile oder rückzahlbare Vorschüsse.

Die NRW-Soforthilfe ist bspw. ein solcher Zuschuss. Auch Förderkredite werden als Beihilfe erfasst, da sie zinsverbilligt sind. Es zählt dabei nicht die volle Höhe des Kredits sondern lediglich die Höhe des tatsächlichen Investitionswerts. Bei dem Kurzarbeitergeld handelt es sich hingegen nicht um eine zu berücksichtigende Beihilfe.

Nach der Bundesregelung Kleinhilfen 2020 dürfen Sie im Zeitraum von 19.03.2020 bis zum 31.12.2020 maximal einen Betrag von 800.000 € an Kleinbeihilfen erhalten. Für Unternehmen, die im Fischerei- und Aquakultursektor tätig sind liegt der Höchstbetrag bei 120.000 €. Ist Ihr Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte tätig, so darf ein Höchstbetrag von 100.000 € nicht überschritten werden.

Durch die Abrechnungstechnik stellen sich Umsatzeinbrüche erst verzögert da. Wie sollen wir diese angeben?

Mit Ihrem Antrag versichern Sie, dass Sie durch die Folgen der Corona-Pandemie einen Umsatzeinbruch von mind. 50 % zu verzeichnen haben. Als Referenzwert wird der Umsatz des jeweiligen Monats aus dem Vorjahr herangezogen. Ergibt sich aus diesem Vorjahresvergleich kein Umsatzrückgang von mind. 50%, wird diese Antragsvoraussetzung nicht erfüllt.

Hinweis für Jungunternehmen: Bei Unternehmen, welche zu diesem Zeitpunkt des Vorjahres noch nicht am Markt waren, wird der letzte Monat genommen, in dem das Unternehmen nicht von den Folgen/Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen war.

Fragen nach der Antragstellung

Was passiert, nachdem ich das Online-Antragsformular ausgefüllt habe? Wann erhalte ich die Auszahlung?

Zunächst können Sie sich den von Ihnen übermittelten Antrag für Ihre Unterlagen in Form eines PDFs abspeichern. Ihr Antrag geht der Stadt Neuss zur Prüfung ein. Die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags erfolgt wie die Antragstellung elektronisch. Dafür wird die in Ihrem Antrag angegebene E-Mail Adresse verwendet.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt (unabhängig davon, wann Sie die Bewilligung Ihres Antrages erhalten haben) ab dem 01. Juli 2020. Sie erhalten die Auszahlung in Form einer Banküberweisung an das Konto, welches Sie im Antrag angegeben haben.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Fördermittel und zum Online-Antragsverfahren habe?

Für Fragen zum Standortstärkungsfonds sowie dem Antragsweg steht Ihnen unsere Hotline unter der Rufnummer 02131-909060 zur Verfügung. Gerne nehmen wir Ihre Anfragen auch per E-Mail unter corona.zuschuss@stadt.neuss.de entgegen.