Miete
Schutz für Mieter/ Mieterinnen
Sollte ein Mieter/ eine Mieterin in dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 seine/ihre Miete auf Grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht zahlen können, so ist es dem Vermieter/ der Vermieterin untersagt das Mietverhältnis deshalb zu kündigen. Der Zusammenhang zwischen der COVID-19-Pandemie und der Nichtleistung seitens des Mieters/ der Mieterin ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. Dies besagt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020.
Mietkosten: Kooperativer Umgang zwischen Mieter und Vermieter
Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu dessen Eindämmung haben massive Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und stellen uns vor ganz neue Herausforderungen. Um diese trotz Umsatzengpässen zu bewältigen, kann eine kooperative Einigung mit seinem Vermieter oder Verpächter die Liquidität schonen. Selbstverständlich beruht diese Einigung auf einer freiwilligen Basis. So kann eine Mietsenkung in dieser Krisenzeit durch eine gestaffelte Rückzahlung wieder getilgt werden. Wir möchten Sie ermutigen, proaktiv das Gespräch mit Ihrem Vermieter/Verpächter zu suchen und sich gemeinsam auf einen für Sie beide praktikablen Weg zu einigen.