Strom, Gas & (Frisch-)Wasser
Können Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter & weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz) infolge der Corona-Pandemie geschuldete Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses nicht erbringen oder ist ihnen die Erbringung der Leistung ohne Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlagen des Erwerbsbetriebs nicht möglich, erhalten sie gemäß des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (vom 27. März 2020) besonderen Schutz im Rahmen von Verträgen über Leistungen der Grundversorgung wie beispielsweise Strom, Gas und (Frisch-)Wasser. Bei Verträgen, die vor dem 08. März 2020 abgeschlossen wurden, steht ihnen ein zeitlich bis zum 30. Juni 2020 befristetes Leistungsverweigerungsrecht zu, so dass es faktisch zu einem Zahlungsaufschub kommt.
Beratung durch die Stadtwerke Neuss GmbH
Die Stadtwerke Neuss GmbH hat zu diesen Fragestellungen für ihre Kunden eine zentrale Beratungsstelle eingerichtet. Dort können sich Kleinstunternehmen melden, welche auf Grund der Folgen der Corona-Pandemie ihre Rechnungen aktuell nicht zahlen können, um gemeinsam individuelle Lösungen als Alternative zur Zahlungsaussetzung zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadtwerke Neuss.