Solaranlage am Balkon
Stadt fördert die eigenständige Stromgewinnung
Mit smarten „Balkonkraftwerken“ ist das Produzieren und Nutzen von CO2-neutralem Strom heute auch mit Mini-Solaranlagen möglich, die Mietende an ihren Balkongeländern installieren können. Die Stadt hält für diese Art der Stromgewinnung einen Fördertopf bereit.
Ab dem 1. Oktober für alle Neusser
Die finanziellen Mittel sind noch bis zum 30. September Inhaberinnen und Inhabern eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) vorbehalten. Ab dem 1. Oktober können die Förderbeträge in Höhe von pauschal 400 Euro dann von allen Neusserinnen und Neussern beantragt werden (solange die Mittel reichen).
Die Stadt Neuss rückt mit dieser Förderung die Energieverbräuche der Privathaushalte in den Fokus, die ungefähr ein Drittel des Gesamtverbrauchs ausmachen. Entsprechend groß sind die Einsparpotenziale.
„Die Stadt Neuss hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden und um das zu erreichen, zählt jeder Beitrag. Daher wollen wir mit der Förderung von 100 Mini-Photovoltaik-Anlagen an Wohngebäuden Neusser Mieterinnen und Mieter unterstützen“, erläutert der für Umwelt, Klima und Sport zuständige Beigeordnete der Stadt Neuss, Dr. Matthias Welpmann.
Förderanträge
Aufgrund der überaus großen Interesses ist der Fördertopf bereits ausgeschöpft. Es sind also keine weiteren Anträge mehr möglich!
Die Förderbedingungen können weiterhin dieser Seite heruntergeladen bzw. unter klimaschutz@stadt.neuss.de oder postalisch unter Stadt Neuss Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, Bergheimer Str. 67a, 41464 Neuss angefordert werden.
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Stand: 28. April 2023/Update: 6. Oktober 2023