Gesetz über die Selbstbestimmung
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrages in
- männlich
- weiblich
- divers
- ohne Geschlechtsangabe.
Dabei sind ebenfalls neue Vornamen zu bestimmen, die am besten zu der Geschlechtsidentität passen. Bevor die Erklärung der Geschlechts- und Vornamensänderung wirksam wird, muss diese zunächst beim Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung können Sie über das folgende Formular vornehmen und unterschrieben an das Standesamt Neuss zusenden. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Bei minderjährigen Personen ist es erforderlich, dass die gesetzlichen Vertreter der Geschlechts- und Namensänderung zustimmen. Zusätzlich ist von den beteiligten Personen zu versichern, dass sie sich einer Beratung unterzogen haben. Sofern eine minderjährige Person die Geschlechts- und Namensänderung anmelden möchte, müssen auch die gesetzlichen Vertreter die Anmeldung unterschreiben.
Das sind die nächsten Schritte:
- Überlegen, welches Geschlecht und welche(r) Vorname(n) zukünftig gewünscht sind.
- Anmeldungsformular ausfüllen, unterschreiben und im Original an das Standesamt senden.
- Einen Termin zur Abgabe der Erklärung vereinbaren: mindestens drei Monate und maximal sechs Monate nach Eingang der Anmeldung beim Standesamt.
- Persönliche Abgabe der Erklärung im Standesamt
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Standesamt
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Zimmer: 1.282 bis 1.290
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