Flächennutzungsplan
Er ist der räumliche Leitplan und der langfristige Orientierungsrahmen für alle Projekte und Maßnahmen der Stadtplanung. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt.
Der FNP enthält u.a. Aussagen über die Art der baulichen Nutzung – z.B. Wohnbauflächen oder gewerbliche Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf (z.B. Schulen oder Kinderspielflächen), Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge, Flächen für Versorgungsanlagen, Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft. Der FNP wird üblicherweise für einen Zeitraum von 15 – 20 Jahren aufgestellt. Sollen innerhalb dieser Zeit die Ziele der Planung für einen Teilbereich geändert werden, muss ein entsprechendes Änderungsverfahren durchgeführt werden.
Der neue Flächennutzungsplan
Am 29.01.2021 hat der Haupt- und Sicherheitsausschuss, stellvertretend für den Rat der Stadt Neuss, den neuen Flächennutzungsplan als Vorgabe für die weitere städtebauliche Entwicklung der Stadt beschlossen. Seit dem 31.07.2021, dem Tag der Bekanntmachung der Genehmigung des Plans durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist der neue Flächennutzungsplan rechtswirksam.
Der Neusser Flächennutzungsplan besteht aus der eigentlichen Planzeichnung, der Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht mit seinen Flächensteckbriefen zu allen während der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans besonders untersuchten Flächen.
Aufgaben des Flächennutzugsplans
Die rechtliche Grundlage für den Flächennutzungsplan ist § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist der Flächennutzungsplan ein „vorbereitender Bauleitplan“ für das gesamte Gebiet der Stadt Neuss. Er stellt die Nutzungen sämtlicher Grundstücke in den Grundzügen und nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde dar. Der Flächennutzungsplan bildet somit den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung und andere räumliche Planungen in der Stadt Neuss.
Im Flächennutzungsplan werden alle Arten von Bauflächen, wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Flächen für den Allgemeinbedarf, Gewerbegebiete und Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel oder die Ski-Halle dargestellt. Nicht bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Flächen gliedern sich in Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald, Grünflächen, Wasserflächen etc. Das Hauptstraßennetz und die überörtlichen Straßen finden sich ebenso wie der schienengebundene Verkehr im Flächennutzungsplan wieder.
Im Flächennutzungsplan sind darüber hinaus auch festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzzonen u.a. Fachplanungen vermerkt oder gekennzeichnet, da sie für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Neuss von Belang sind.
(Aus-)Wirkungen des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung der Stadt Neuss, also für Bebauungspläne nach § 9 BauGB, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen und keine entgegenstehenden Planungsziele verfolgen dürfen. Der Flächennutzungsplan ist zudem gegenüber anderen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange verbindlich. Ihre räumlichen Planungen dürfen den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechen.
Für die allgemeine Öffentlichkeit, insbesondere alle Neusser*innen und alle Unternehmen im Stadtgebiet, entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, beispielsweise können Ansprüche auf eine Baugenehmigung nicht direkt aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden. Allerdings wird der Flächennutzungsplan für die Beurteilung bestimmter Vorhaben im Außenbereich herangezogen. Sollte dies der Fall sein, so wird dies von der Verwaltung im Rahmen der Bauberatung oder der Antragsstellung geklärt.
Änderungen (Aktualisierungen) des Flächennutzungsplans
Der vorangehende Flächennutzungsplan war fast 40 Jahre wirksam. Der neue Flächennutzungsplan besitzt einen Planungshorizont bis zum Jahr 2030. Sollten die Planungsziele des neuen Flächennutzungsplans bis dahin nicht umgesetzt werden können, so gilt der Plan weiterhin. In einigen Bereichen im Stadtgebiet treten neue und unvorhersehbare Entwicklungen ein, so dass der Flächennutzungsplan in diesen Bereichen geändert werden muss. Der vorangehende Flächennutzungsplan hatte gut 100 Änderungsverfahren durchlaufen. Über die Änderungen entscheidet der Rat der Stadt Neuss. Die Öffentlichkeit wird dabei beteiligt, ebenso andere Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Für Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB), deren Planinhalte von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, wird kein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans durchgeführt. Nach dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan berichtigt, indem die allgemeinen Nutzungsarten des Bebauungsplans als neue Flächendarstellungen in den Flächennutzungsplan übernommen werden.
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Planzeichnung
Stand: November 2024
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Genehmigung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss
Änderungen und Aktualisierungen des Flächennutzungsplans
Auflagen zur Genehmigung des Flächennutzungsplans
Mit Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 08.07.2021 wurde der neue Flächennutzungsplan für die Stadt Neuss genehmigt. Er ist seit der Bekanntmachung vom 31.07.2021 wirksam.
Mit der Genehmigung waren auch die folgenden Nebenbestimmungen verbunden:
- Bereich des ehemaligen Pierburggeländes an der Bockholtstraße
Die Genehmigung des Flächennutzungsplans tritt für den in der Abbildung 1 grün umrandeten Bereich einer gemischten Baufläche erst mit Bekanntmachung der 9. Regionalplan-Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Das bedeutet, dass im grün umrandeten Bereich noch der vorangehende Flächennutzungsplan gilt, der dort ein Gewerbegebiet darstellt (Abbildung 2). - Bereich Südpark, Gelände der Eissporthalle und des Südbads an der Jakob-Koch-Straße
Der grün umrandete und schraffierte Bereich im Südpark (Reuschenberg, Abbildung 3) ist von der Genehmigung ausgenommen. Die Stadt Neuss wird für diesen Bereich die Flächennutzungsplanung fortsetzen und alsbald abschließen.
Änderungen des Flächennutzungsplans
Zurzeit keine Änderungen im Verfahren.
Anpassungen des Flächennutzungsplans an Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a Baugesetzbuch)
Zurzeit keine Anpassungen im Verfahren.
Der Weg zum neuen Flächennutzungsplan
Im Unterschied zu Bebauungsplänen, die üblicherweise für Teilbereiche einer Stadt erstellt werden, sind Flächennutzungspläne für das Gesamtgebiet einer Stadt zu erstellen, das sind in Neuss fast 100 Quadratkilometer. So verwundert es nicht, dass am neuen Flächennutzungsplan zwischen 2014 und 2021, also gut 7 Jahre intensiv gearbeitet wurde und parallel dazu eine ebenso intensive öffentliche Diskussion über die städtebauliche Entwicklung der Stadt Neuss stattfand.
Der Haupt- und Sicherheitsausschuss hat im Januar 2021 den abschließenden Beschluss zum Flächennutzungsplan gefasst. Zum Beschluss lagen über 1.700 Seiten vor, die Auskunft darüber gaben, welche Ziele und planerische Absichten mit dem neuen Flächennutzungsplan verfolgt werden und welche städtebauliche Entwicklung in Neuss angestrebt wird.
In den Arbeitsprozess zum neuen Flächennutzungsplan sind die Stellungnahmen von gut 50 Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Diese wurden weitgehend berücksichtigt und nur wenige aufgrund anderer planerischer Vorstellungen zurückgestellt.
Insgesamt drei öffentliche Beteiligungen zum Vorentwurf und zum Entwurf des Flächennutzungsplans nutzten über 100 Neusser*innen, Vereine, Initiativen und Unternehmen, um ebenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Einigen Stellungnahmen waren Unterschriftenlisten angehängt, so sammelte eine Initiative für den Schutz von Ackerflächen südlich Norf-Derikum und zugleich gegen die dort geplante Gewerbegebietserweiterung rund 1.000 Unterschriften. Der Rat der Stadt folgte den Argumenten der Initiative und nahm die Planung aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans heraus.
Das Räumliche Strukturkonzept stand am Anfang
Der momentan gültige Flächennutzungsplan der Stadt Neuss ist aus dem Jahr 1983. Um auf aktuelle Anforderungen an die Stadtentwicklung und Rahmenbedingungen zu reagieren und ein zukunftsgerichtetes Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung anwenden zu können, bedurfte es der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.
Um der Funktion des gesamtstädtischen Steuerungsinstrumentes gerecht zu werden, sind verschiedene Gutachten und Fachbeiträge erforderlich, die die vorhandenen Nutzungsstrukturen beleuchten und Prognosen über zukünftige Entwicklungen umfassen. Die Inhalte und Ergebnisse der einzelnen Fachgrundlagen fließen in den neuen Flächennutzungsplan ein und werden dort miteinander in Einklang gebracht. Eine zentrale fachliche Grundlage bildete dabei das Räumliche Strukturkonzept aus dem Jahr 2011. Bei der Erstellung des Räumlichen Strukturkonzeptes wurde offensiv auf eine bürger*innenorientierte Stadtentwicklung gesetzt. Bei 10 stadtweit durchgeführten Vor-Ort-Veranstaltungen (Infotage) haben sich rund 450 Bürger*innen über das Planungsverfahren informiert und mit den Mitarbeiter*innen des Amtes für Stadtplanung ihre Fragen und Anliegen diskutiert.
Aufstellungsbeschluss in 2014
Im Mai 2014 hat der Rat der Stadt Neuss auf der Grundlage eines ersten Vorentwurfs die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beschlossen. Grundlagen der ersten Planzeichnung nebst der Begründung und des Umweltberichtes waren das Räumliche Strukturkonzept, Prognosen über die Bevölkerungs-, Wohnungs- und Gewerbeflächenentwicklung und die Fachinformationen externer Ämter und Behörden. Neben Neuplanungen in Form von Neuausweisungen von Wohn- und Gewerbeflächen zur Deckung der voraussichtlichen Bedarfe sind im Wesentlichen Anpassungen an die bestehenden Nutzungsstrukturen und Darstellungsgeneralisierungen vorgenommen worden. Insbesondere der Bedarf an neuen Wohnbauflächen und der damit einhergehende Freiflächenverbrauch wurden kritisch bewertet, so dass neue potenzielle Wohnbauflächen in Grefrath, Grimlinghausen und Rosellen-Neuenbaum verkleinert wurden.
Öffentliche Auslegung in 2018
Der erste Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes wurde im Frühjahr 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin enthalten waren die Vorgaben des neuen Regionalplanes Düsseldorf. Daneben erfolgte eine weitere Aktualisierung von grundlegenden Daten, insbesondere zur Bevölkerungsentwicklung, um die gestiegene Zuwanderung berücksichtigen zu können. Im Entwurf des Flächennutzungsplans waren mehr Wohnbauflächen dargestellt, die zudem gleichmäßiger im Stadtgebiet verteilt waren. Als weitere Flächen für den Wohnungsbau im Innenbereich wurden Gewerbebrachen hinter dem Bahnhof und im Augustinusviertel hinzugenommen.
Erneute öffentliche Auslegung in 2020
Die Auslegung des Planentwurfs in 2018 wurde von intensiven öffentlichen Diskussionen über die Gewerbeflächenentwicklung im Bereich des Neusser Südens, insbesondere in Norf und Allerheiligen, begleitet. Die Stadt Neuss reagierte auf diese Diskussion und legte einen geänderten Flächennutzungsplanentwurf im Jahr 2020 erneut aus. Die Änderungen betrafen weitgehend Gewerbeflächendarstellungen, neue Gewerbeflächen wurden im Hammfeld und Uedesheim eingeplant, während die Gewerbeflächen in Norf und Allerheiligen aus dem Plan herausgenommen wurden.
Feststellungsbeschluss und Genehmigung in 2021
Die erneute öffentliche Auslegung machte keine wesentlichen Änderungen des Flächennutzungsplanentwurfs erforderlich. Nach redaktionellen Überarbeitungen fasste am 29. Januar 2021 der Haupt- und Sicherheitsausschuss, stellvertretend für den Rat der Stadt Neuss, mehrheitlich einen abschließenden Beschluss über den neuen Flächennutzungsplan. Er stimmte dem Plan, seiner Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht zu.
Die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigte den neuen Flächennutzungsplan im Juli 2021 mit Auflagen, u.a. im Bereich des Sportparks Reuschenberg und des ehemaligen Betriebsgeländes der Fa. Pierburg im Barbaraviertel (Bekanntmachung der Genehmigung).
Mit der Bekanntmachung am 31.07.2021 trat der neue Flächennutzungsplan in Kraft.
Das Räumliche Strukturkonzept
Es hat einen Planungshorizont für die kommenden 10 bis 15 Jahre im Blick. Die zukünftige städtebauliche Entwicklung von Neuss wird vorrangig den demografischen Wandel berücksichtigen und sich weitgehender an den Kriterien der Nachhaltigkeit ausrichten. Diese beiden stärksten Trends gesellschaftlicher Veränderung, beeinflussen die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung. Das Räumliche Strukturkonzept formuliert Ziele, Leitlinien und Handlungsempfehlungen der zukünftigen Stadtentwicklung.
Nicht zuletzt engagierten sich rund 350 Bürgerinnen und Bürger in sog. „Stadtteilwerkstätten“ mit ihren Ideen und Vorschlägen, die in das Räumliche Strukturkonzept eingeflossen sind. Am 30.05.2011 fand die öffentliche Abschlussveranstaltung statt, die dazu diente, allen Interessierten die Ergebnisse des Prozesses zu präsentieren. Dem arbeitsmethodischen Ansatz der „Bürgerorientierten Stadtentwicklung“ folgend, dokumentiert das Räumliche Strukturkonzept auch die Ergebnisse der Stadtteilwerkstätten, die wiederum in gutachterlichen Handlungsempfehlungen für die einzelnen Neusser Stadtteile münden.
Darüber hinaus sind einzelne Handlungsfelder, wie z. B. Wohnen, Gewerbe oder Freiraum durch Fachgutachten (z. B. Baulandanalyse, Handlungskonzept Wohnen, Gewerbeflächenkonzept und Grünentwicklungsplan) vertiefend betrachtet worden. Neuss ist gut aufgestellt und hat gute Chancen, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Der neue Flächennutzungsplan wird die Ergebnisse der Analysen und die Handlungserfordernisse aus städtebaulicher Sicht zusammenfassen.
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