Standesamt
Das Standesamt ist für alle Vorgänge zu Ihrem Personenstand oder dem Ihrer Angehörigen zuständig: Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Namenserklärungen und Selbstbestimmung.
Geburt
Sie melden Ihr neugeborenes Kind direkt in der Patientenaufnahme der Neusser Krankenhäuser an. Dort wird mit Ihnen eine Geburtsanzeige ausgefüllt, die im Anschluss mit den erforderlichen Unterlagen an das Standesamt Neuss weitergeleitet wird. Nach der Beurkundung senden wir Ihnen die Geburtsurkunde Ihres Kindes direkt nach Hause.

Eheschließung
Um Ihren Eheschließungstermin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns mit folgenden Informationen: Wunschtermin, vollständige Namen, Geburtsdaten, Wohnort, Familienstand und Staatsangehörigkeit beider Personen sowie eine Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können.
Ihren Wunschtermin können Sie innerhalb von zwölf Monaten vor der geplanten Eheschließung reservieren. Erst mit Anmeldung der Eheschließung wird der reservierte Termin verbindlich.

Sterbefall
Verstirbt ein Mensch in Neuss, beurkundet das Standesamt den Tod.
Urkunden
Sie benötigen eine Abschrift aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister oder eine Urkunde? Wenn Sie in Neuss geboren sind und hier Ihre Ehe oder einen Sterbefall in Neuss beurkunden lassen möchten, dann ist das Standesamt für die Ausstellung dieser Urkunden zuständig.
Ist es Ihnen nicht möglich, die Urkunden online über das Portal zu bestellen, können Sie diese auch per E-Mail, postalisch oder persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten anfordern. In diesen Fällen müssen Sie sich entsprechend ausweisen. Die Bearbeitungszeit bei der schriftlichen Anforderung kann circa eine Woche dauern.
Hinweis: Bestellungen von Urkunden über Internetseiten privater Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keiner Verbindung mit dem Standesamt der Stadt Neuss.

Namenserklärung und -änderung
Beim Standesamt der Stadt Neuss können Sie unterschiedliche Arten von Namenserklärungen oder -änderungen vornehmen lassen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Die Gebühr für eine Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung beträgt 21 Euro. Die Bescheinigung zur Namensänderung, die im Anschluss ausgestellt werden kann, kostet zusätzlich neun Euro.
Gesetz über die Selbstbestimmung
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrages in männlich, weiblich, divers, ohne Geschlechtsangabe.
Mit Änderung des Geschlechtseintrages sind neue Vornamen zu bestimmen, die am besten zu der Geschlechtsidentität passen. Bevor die Erklärung der Geschlechts- und Vornamensänderung wirksam wird, muss diese zunächst beim Standesamt angemeldet werden.
Nicht das Richtige dabei?
Hier finden Sie uns
Standesamt
Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)
Etage: 1. Etage,
Zimmer: 1.282 bis 1.290
E-Mail: standesamt@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-3409
Bitte geben Sie einen Betreff und eine Telefonnummer an, wenn Sie uns eine E-Mail schreiben.
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
- Mo.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Di.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Mi.:
- geschlossen
- Do.:
- 13:00–18:00 Uhr
- Fr.:
- 08:00–12:30 Uhr
Zusätzlich an zwei Samstagen im Monat von 08:30 bis 13:30 Uhr