Standesamt

Das Standesamt ist für alle Vorgänge zu Ihrem Personenstand oder dem Ihrer Angehörigen zuständig: Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Namenserklärungen und Selbstbestimmung.

Geburt

Sie melden Ihr neugeborenes Kind direkt in der Patientenaufnahme der Neusser Krankenhäuser an. Dort wird mit Ihnen eine Geburtsanzeige ausgefüllt, die im Anschluss mit den erforderlichen Unterlagen an das Standesamt Neuss weitergeleitet wird. Nach der Beurkundung senden wir Ihnen die Geburtsurkunde Ihres Kindes direkt nach Hause.

Eheschließung

Um Ihren Eheschließungstermin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns mit folgenden Informationen: Wunschtermin, vollständige Namen, Geburtsdaten, Wohnort, Familienstand und Staatsangehörigkeit beider Personen sowie eine Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können.

Ihren Wunschtermin können Sie innerhalb von zwölf Monaten vor der geplanten Eheschließung reservieren. Erst mit Anmeldung der Eheschließung wird der reservierte Termin verbindlich.
 

Sterbefall

Verstirbt ein Mensch in Neuss, beurkundet das Standesamt den Tod.

Namenserklärung und -änderung

Beim Standesamt der Stadt Neuss können Sie unterschiedliche Arten von Namenserklärungen oder -änderungen vornehmen lassen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Die Gebühr für eine Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung beträgt 21 Euro. Die Bescheinigung zur Namensänderung, die im Anschluss ausgestellt werden kann, kostet zusätzlich neun Euro.
 

Nicht das Richtige dabei?

Hier finden Sie uns

Standesamt

Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)
Etage: 1. Etage, Zimmer: 1.282 bis 1.290
standesamt@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-3409

Weitere Infos

Bitte geben Sie einen Betreff und eine Telefonnummer an, wenn Sie uns eine E-Mail schreiben.

Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten

Mo.:
08:00–16:00 Uhr
Di.:
08:00–16:00 Uhr
Mi.:
geschlossen
Do.:
13:00–18:00 Uhr
Fr.:
08:00–12:30 Uhr

Zusätzlich an zwei Samstagen im Monat von 08:30 bis 13:30 Uhr