Informationen für Wahlhelfende
Rund 1100 Ehrenamtler*innen werden für die Besetzung der Wahllokale und als Reservekräfte benötigt. Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelfende unerlässlich und bilden wichtige Träger des Wahlverfahrens.
Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer*in handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jede*r Wahlberechtigte berufen werden kann. Wenn Sie Interesse haben, registrieren Sie sich bitte über das Online-Formular.
Wahlhelfer*in kann jede*r sein, die/der selbst wahlberechtigt ist, also am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 38 Abs. 2 GG),
- Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist,
- mindestens seit 3 Monaten vor der Wahl (23. November 2024) in der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptwohnung gemeldet ist und
- nicht nach § 13 BWG, infolge eines Richterspruchs, vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Für jedes Wahllokal werden je nach Größe sechs bis acht Wahlhelfende benötigt, welche den Wahlvorstand bilden.
Sie erhalten für ihre Tätigkeit je nach übertragener Funktion ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 bis 80 Euro.
Jeder Wahlvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- ein*e Wahlvorsteher*in
- ein*e stellv. Wahlvorsteher*in
- ein*e Schriftführer*in
- ein*e stellv. Schriftführer*in
- sowie zwei bis vier Beisitzer*innen.
Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehört u.a.,
- die Wahlbenachrichtigungen und ggf. Ausweise der Wähler*innen zu überprüfen,
- die Wahlberechtigungen mithilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren und die Wahlteilnahme zu vermerken,
- den Stimmzettel auszugeben,
- die Überwachung des ordnungsgemäßen Wahlvorgangs,
- die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels freizugeben,
- und das Wahlergebnis festzustellen und anschließend dem Wahlamt zu übermitteln.
Damit die Wahlvorstände diese Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, werden sie durch entsprechende Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Ansprechpartnerinnen
Petra Lenz
Tel.: 02131 90-3267
Kirsten Schnitte
Tel.: 02131 90-3257
oder per E-Mail an wahlhelfer@stadt.neuss.de.
Hier finden Sie uns
Wahlamt
Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-3244
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
- Mo.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Di.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Mi.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Do.:
- 13:00–18:00 Uhr
- Fr.:
- 08:00–16:00 Uhr