Wahlberechtigung und Wahlbenachrichtigung

Wer darf wählen und wie erfahre ich davon? Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Wahlberechtigung und Wahlbenachrichtigung.

Zur Bundestagswahl ist grundsätzlich wahlberechtigt, wer am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 38 Abs. 2 GG),
  • Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist,
  • mindestens seit 3 Monaten vor der Wahl (23. November 2024) in der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptwohnung gemeldet ist und
  • nicht nach § 13 BWG, infolge eines Richterspruchs, vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Alle Wahlberechtigten werden von Amts wegen, d.h. automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Wahlbenachrichtigung

Bis spätestens zum 2. Februar 2025 erhalten alle Wahlberechtigten, die in der Stadt Neuss in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung mit wichtigen Informationen, wie und in welchem Wahllokal sie ihr Wahlrecht ausüben können.

Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sind wahlberechtigt zu sein, sollten sich umgehend beim Wahlamt der Stadt Neuss melden.

Hier finden Sie uns

Wahlamt

Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)

wahlamt@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-3244

Weitere Infos

Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten

Mo.:
08:00–16:00 Uhr
Di.:
08:00–16:00 Uhr
Mi.:
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