Behördengänge
Aufenthalt und Einbürgerung
Die Abteilung Migration des Integrationsamtes der Stadtverwaltung Neuss ist zuständig für alle ausländischen Staatsangehörigen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuss angemeldet haben.
Steht ein Zuzug aus dem Ausland oder aus einer anderen Stadt an, so können beispielsweise die betroffenen Personen oder ehrenamtliche Helfer noch nicht wissen, wie der Prozess der Anmeldung funktioniert, welche Dokumente benötigt werden oder wo die zuständigen Ansprechpartner zu finden sind. Deshalb haben wir hierzu die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Wo?
Rathaus
Markt 2
41460 Neuss
Das Integrationsamt der Stadt Neuss besteht aus den Abteilungen Integration und Migration.
Die Ansprechpartner befinden sich in den Räumen im Erdgeschoss des Rathauses sowie auf der 1. Etage des Rathauses.
Am einfachsten zu finden, sind diese durch den Rathauseingang 2.
Wann?
Die Sprechzeiten entsprechen den allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung. Das heißt:
Montag – Mittwoch: 08.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
Wichtig!
Es sollte allerdings beachtet werden, dass für die Beantragung von Aufenthaltstiteln und Einbürgerungen Termine vereinbart werden müssen. Dies kann im Service-Point des Integrationsamtes erledigt werden. Dort können auch nach der Bearbeitung die beantragten Aufenthaltstitel ohne Termin abgeholt werden. Der Service-Point ist die erste Anlaufstelle im Integrationsamt. Hier erhält man jederzeit allgemeine Informationen zu seinen Anliegen.
Der Service-Point des Integrationsamtes:
Raum: E.252
Telefon: 02131/905757
E-Mail: migration@stadt.neuss.de
Fachfragen oder Termine zu folgenden Anliegen können auch direkt vereinbart werden:
Berechtigung zu Integrationskursen
Frau Saglamoglu | Raum E.251 | Telefon: 02131-905712 |
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Einladungen für Besuchsvisa
Frau Karasungur | Raum E.668 | Telefon: 02131-905738 |
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Besondere Aufenthaltsangelegenheiten
Herr Landen | Raum E.664 | Telefon: 02131-905730 |
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Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten
Frau Heinemann | Raum E.244 | Telefon: 02131-905710 |
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Einbürgerung
Frau Zaun | Raum E.242 | Telefon: 02131-905720 |
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Elektronischer Aufenthaltstitel für Einwanderer
Das heißt, es werden die Aufenthaltstitel und einige andere aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse nicht mehr in den Pass „geklebt“, sondern als „Multifunktionskarte im Kreditkartenformat“ ausgestellt.
Persönliche Vorsprache bei Antragstellung und Abholung
Der neue Aufenthaltstitel enthält einen Chip. Auf diesem sind neben den aufenthaltsrechtlichen Daten und rechtlichen Auflagen (z.B. zur Ausübung der Erwerbstätigkeit) auch persönliche Daten (z.B. Lichtbild, Fingerabdrücke) gespeichert.
Daher ist eine persönliche Vorsprache bei der Antragstellung unbedingt erforderlich.
Den neuen Aufenthaltstitel erhält man nicht sofort bei der Antragstellung, da er von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Es kommt daher im Vergleich zum bisherigen Verfahren, zu deutlichen Verzögerungen bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels.
Die Abteilung Migration empfiehlt daher, Anträge ca. 6 – 8 Wochen vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels zu stellen.
Zur Abholung ist auch eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Wann muss der elektronische Aufenthaltstitel beantragt werden?
Die bisherigen Aufenthaltstitel als „Klebeetiketten“ behalten längstens bis Ende August 2021 ihre Gültigkeit. Ist man also noch im Besitz eines „alten“ Aufenthaltstitels, so bleibt dieser bis zu seinem Ablauf gültig. Erst dann muss ein elektronischer Aufenthaltstitel beantragt werden.
Höhere Verwaltungsgebühren
Da die Produktionskosten um 50 € gestiegen sind, sind die Verwaltungsgebühren für die Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels ebenfalls angehoben worden.
Weitere Funktionen
Der elektronische Aufenthaltstitel beinhaltet auch eine elektronische Ausweisfunktion (eID). Mit dieser kann man sich falls gewünscht, im Internet identifizieren. Somit können die Internetdienste von Online-shops, Mail-Anbietern sowie sozialen Netzwerken genutzt werden. Zur Freigabe der Online-Nutzung erhält man als Karteninhaber ergänzend einen PIN/PUK-Brief sowie ein Sperrkennwort. Vorbereitet ist die Karte auch für eine elektronische Signatur. Mit dieser können digitale Dokumente rechtsverbindlich unterschrieben werden.
Weitere Informationen
Hier finden Sie uns
Integrationsamt Service-Point
Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)
Etage: Erdgeschoss,
Zimmer: E.252
E-Mail: migration@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-5757
Der Service-Point ist Ihre erste Anlaufstelle im Integrationsamt. Hier erhalten Sie Informationen zu Ihren Anliegen.
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
- Mo.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Di.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Mi.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Do.:
- 13:00–18:00 Uhr
- Fr.:
- 08:00–12:30 Uhr