
Bundestagswahl
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025
Ursprünglich war die Wahl für den 28. September 2025 vorgesehen. Aufgrund der Vertrauensfrage vom 16. Dezember 2024 und der daran anschließenden Auflösung des Parlaments musste der Wahltermin aufgrund gesetzlicher Regelungen jedoch vorgezogen werden.
Der Bundestag wird von rund 61,2 Mio. Wahlberechtigten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt. Er ist als Volksvertretung maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt. Das Wahlsystem für die Bundestagswahl wurde per Gesetz im Jahr 2023 in einigen Punkten maßgeblich verändert. Die Änderungen haben das Ziel, dass der Bundestag nicht zu groß werden soll. Zuletzt und nach dem bisher gültigen Wahlsystem war der Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate auf 735 Abgeordnete angewachsen (statt der vorgesehenen 598 Abgeordneten).
Künftig soll der Bundestag grundsätzlich 630 Abgeordnete umfassen. Aus der Änderung des Wahlsystems resultierend erhält nicht mehr automatisch jede*r Wahlkreisgewinner*in auch ein Mandat für den Bundestag. Dies ist nur gewährleistet, wenn die Partei, die den Bewerber/die Bewerberin aufgestellt hat, auch ein entsprechendes Zweitstimmenergebnis in dem Bundesland erzielt.
Grundsätzlich können 299 Abgeordnete in den Wahlkreisen und die übrigen Abgeordneten über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag einziehen.
Zuordnung der Wahlkreise
Den Wahlkreis 108 Neuss I bilden die Gemeinden Neuss, Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen; Wahlleiter für den Wahlkreis 108 Neuss I ist Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Stellvertreter ist Kreisdirektor Dirk Brügge.
Den Wahlkreis 110 Krefeld I-Neuss II bilden die Gemeinden Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie von der Stadt Krefeld die Stadtbezirke 1 West,5 Süd, 6 Fischeln, 7 Oppum-Linn und 9 Uerdingen. Wahlleiterin für den Wahlkreis 110 Krefeld I-Neuss II ist Beigeordnete Cigdem Bern; Vertreter ist Städtekämmerer Ulrich Cyprian.
Wie können Sie wählen?
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Somit stehen Ihnen die Erst- und Zweitstimme zu. Das heißt, Sie können auf dem Stimmzettel in den Spalten Erst- und Zweitstimme je ein Kreuz setzen.
Mit der Erststimme wählen Sie eine*n Bewerber*in Ihres Wahlkreises im Wege der Direktwahl. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Wer dort mit einfacher Mehrheit die meisten Stimmen erhält, ist gewählt.
Mit der Zweitstimme auf der rechten Stimmzettelhälfte können Sie die Landesliste einer Partei wählen.

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Weitere Informationen
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Kennen Sie Ihr Wahllokal?
Wahllokalfinder
Sollte Ihr Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich sein und wird ein barrierefreier Zugang benötigt, können Sie einen Wahlschein beantragen. Mit diesem können Sie entweder an der Briefwahl teilnehmen oder ein barrierefrei zugängliches Wahllokal eines beliebigen anderen Wahlbezirks des Wahlkreises 107 Neuss I aufsuchen und dort wählen.
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Helfen Sie mit!
Informationen für Wahlhelfende
Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sucht die Stadt Neuss noch freiwillige Wahlhelfende.
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Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache
Informative Erklärfilme zur Bundestagswahl in Leichter Sprache und in Gebärdensprache (DGS)
Ansprechpersonen
Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen und Anliegen – wir helfen Ihnen gerne weiter:
Wahlamt der Stadt Neuss
Rathaus Rundbau
Eingang 3 (Passage)
Telefon: 02131 90-3244
E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de
Allgemeine Anliegen und Rechtsangelegenheiten
David Rathje, Tel.: 02131 90-3229
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Wahlhelferangelegenheiten
Petra Lenz, Tel.: 02131 90-3267
Kirsten Schnitte, Tel.: 02131 90-3257
oder an wahlhelfer@stadt.neuss.de
Das Wahlamt (Rathaus, Markt 2, Eingang 3 – Passage) hat ab dem 13. Januar 2025 wie folgt geöffnet:
Montags bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
Freitag, den 21. Februar 2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr
Samstag, den 22. Februar 2025 von 08:30 bis 12:00 Uhr, jedoch nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine.
Bitte beachten Sie jedoch: Auch die Sofortwahl (Briefwahl im Rathaus) ist erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar 2025).
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Eingang 2 (Rathauspassage)
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