Familien und Kinder
Notfälle und Krisen
In Zeiten von Überforderung, Erkrankung, Erziehungsproblemen, Schulschwierigkeiten, Trennung, Streit, finanziellen Problemen müssen Sie nicht alleine durch. Kompetente Unterstützung und Beratung finden Sie beim Jugendamt, Trägern und anderen Stellen.
Kinderschutz
Kindeswohlgefährdung liegt vor bei:
- Körperlicher bzw. häuslicher Gewalt
- Sexuellem Missbrauch
- Aufsichtspflichtverletzung
- Aufforderung zu schwerster Kriminalität
Bitte wenden Sie sich bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung an unsere Bereitschaftsnummer 02131 90-5177.
Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten unter 02131 1350.
Bei akuter Gefahr für Leib und Leben ist die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen.
Häufige Fragen und Anliegen
In der Rubrik „Kindertageseinrichtungen“ finden Sie die Informationen zu allen Kindertageseinrichtungen im Neusser Stadtgebiet. Die Anmeldungen erfolgen direkt in den Neusser Kindertageseinrichtungen. Die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen im Jugendamt hilft bei Fragen zur Platzsuche unter 02131 90-5134 gerne weiter.
Die Fachberatung für Kindertagespflege im Jugendamt vermittelt Eltern, die einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege suchen, Kontakte zu Tagespflegepersonen.
Der Kindergartenbeitrag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Hier finden Sie eine Übersicht über die Höhe der Elternbeiträge.
Unterstützung bei familiären Konflikten können Sie bei den Beratungsstellen oder den Fachkräften des Allgemeinen Dienstes des Jugendamtes erhalten.
Bei Änderungen der Sorgerechtsregelung ist ein Antrag an das Familiengericht zu stellen.
Nein, weil beide Elternteile weiter das Recht und die Pflicht haben, für das Kind zu sorgen.
Schläge sind Körperverletzung und verboten.
Sprechen Sie Ihre Nachbarn an. Liegt für das Kind eine akute Gefährdung vor, wenden Sie sich direkt an die Polizei, ansonsten teilen Sie Ihre Beobachtung dem Allgemeinen Dienst des Jugendamtes mit (02131 90-5177).
Für Jugendliche gibt es in Neuss ein extra Beratungsangebot, die Jugendberatungsstelle jubs. Aber auch der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes hilft gerne.
Jeder macht mal Fehler. Für Jugendliche gibt es in Neuss z. B. die Jugendberatungsstelle jubs. Die Mitarbeiter*innen kennen die Probleme und helfen gerne.
Ist die Polizei oder Staatsanwaltschaft schon aktiv und drohen Strafen, beraten die Mitarbeiter*innen der Jugendgerichtshilfe.
Die Jugendberatungsstelle unterstützt Sie in Fragen der Erziehung. Sofern diese Unterstützung nicht ausreicht, wenden Sie sich bitte an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes.
Niemand ist perfekt. Unsicherheiten und Fragen bei der Erziehung sind normal.
Oft helfen Gespräche in der Familie, mit anderen Eltern oder Fachkräften von Einrichtungen und Beratungsstellen.
Es gibt viele Kurse der Familienbildung, die Themen, Fragen und Tipps rund um Kinder, Familie, Gesundheit und Eltern anbieten.
Die Erziehungsberatungsstellen in Neuss kennen fast alle Probleme und helfen bei Fragen oder Beratungsbedarf gerne.
Der errechnete Unterhalt kann vom Unterhaltspflichtigen urkundlich anerkannt, d.h. beurkundet, werden
- bei einem Notar (gebührenpflichtig)
- bei dem Urkundsbeamten des Jugendamtes am Wohnort (wenn Sie in Neuss wohnen, bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin – Telefonnummer 02131 90-5152)
Wenn der Kindesvater zur Anerkennung der Vaterschaft bereit ist, kann er die Anerkennung beurkunden lassen
- beim Standesamt
- beim Jugendamt
- beim Notar
Für die Rechtswirksamkeit ist die Zustimmung der Kindesmutter erforderlich, die ebenfalls zu beurkunden ist. Die gemeinsame Vorsprache der Kindeseltern ist daher vorteilhaft.
- Wenn die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt noch mit einem anderen Mann verheiratet ist, ist eine Vaterschaftsanfechtung dann erforderlich, wenn der Ehemann nicht der Vater ist. Einzelheiten und näheres Vorgehen können beim Jugendamt erfragt werden (Telefonnummer 02131 90-5166).
- Wenn der Kindesvater zur Anerkennung der Vaterschaft nicht bereit ist, ist im Interesse des Kindes eine gerichtliche Feststellung erforderlich. In diesem Fall kann die Kindesmutter als gesetzliche Vertreterin
- einen Rechtsanwalt beauftragen bzw.
- eine Beistandschaft beim Jugendamt an ihrem Wohnort einrichten lassen – (Telefon 02131 90-5166).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes haben viele Beratungsgespräche und auch Außentermine. Sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. Wir rufen zurück.
Das Jugendamt der Stadt Neuss bietet 5 Einsatzstellen des FSJ in den Jugendeinrichtungen Greyhound Pier 1, Geschwister-Scholl-Haus und Jugendclub Vogelsangstraße an. Für die Begleitung und Durchführung des FSJ arbeitet das Jugendamt mit der Freiwerk gGmbH des DRK Nordrhein e. V. zusammen. Auf der Seite www.freiwerk-drk.de können sich alle Interessenten für die Einsatzstellen beim Jugendamt bewerben. Diese Internetseite bietet auch über andere Einsatzstellen für das FSJ und dem Bundesfreiwilligendienst im Einzugsgebiet von Neuss einen guten Überblick.
Ebenfalls bietet die Seite www.bundes-freiwilligendienst.de viele Information rund um das Thema FSJ und Bundesfreiwilligendienst.
Ja, im Jugendamt und in vielen Einrichtungen werden Praktika angeboten. Am besten telefonisch unter 02131 90-5101 nachfragen.
Familien-Navi
Die App „Neusser Familien-Navi“ stellt Informationen für werdende Eltern und Familien gebündelt, digital und interaktiv dar. In verschiedenen Sprachen werden beispielsweise Ratgeber für Eltern angeboten, auf einer Karte können Veranstaltungen im Stadtgebiet gesucht und gefunden werden. Die Kalenderfunktion informiert darüberhinaus in Kategorien über die einzelnen breit gefächerten Angebote. Ziel ist, nicht nur jungen Eltern, sondern auch Familien, Kindern und Jugendlichen eine möglichst vollständige Übersicht aller Angebote im Neusser Stadtgebiet anbieten zu können.
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Hier finden Sie uns
Jugendamt
Michaelstraße 50 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)
E-Mail: jugend@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-5101
Fax: 02131 90-2476
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
- Mo.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Di.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Mi.:
- 08:00–16:00 Uhr
- Do.:
- 13:00–18:00 Uhr
- Fr.:
- 08:00–12:30 Uhr
Hinweis: Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir Ihnen, vorher einen Termin zu vereinbaren.