Haushalt, Abschlüsse und Beteiligungen

Haushaltspläne

Gesamtabschluss und Beteiligungen

Die Stadt Neuss wird bei der Bereitstellung von öffentlichen Leistungen von kommunalen Unternehmen und Einrichtungen unterstützt.

Durch die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf diese Unternehmen und Einrichtungen kann die zweckmäßige und wirtschaftliche Bereitstellung kommunaler Leistungen gewährleistet werden, da Vorteile verschiedener Rechts- und Organisationsformen in unterschiedlichen betriebs- und volkswirtschaftlichen Bereichen wie z.B. der Beteiligung Dritter, der Stellung im Wettbewerb, der Finanzierung, der Besteuerung etc. genutzt werden.

Das Aufgabenspektrum der verselbstständigten Einheiten der Stadt Neuss umfasst zahlreiche Bereiche der Daseinsvorsorge in den kommunalen Aufgabenfeldern Ver- und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur, öffentlicher Personennahverkehr, Wohnraumversorgung und -bewirtschaftung, Gesundheit und Pflege, Erziehung, Betrieb von Sportstätten sowie der Förderung von Wirtschaft, Tourismus, Messe- und Kongresswesen.

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung ist mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) neben dem Jahresabschluss der Kernverwaltung jährlich zum Stichtag 31. Dezember ein Gesamtabschluss aufzustellen.
Dieser umfasst analog zum Konzernabschluss privatwirtschaftlicher Konzerne alle an der gemeinschaftlichen Erfüllung des öffentlichen Zwecks beteiligten Einheiten und legt Rechenschaft über die tatsächliche Aufgabenerledigung und die wirtschaftliche Gesamtsituation innerhalb des kommunalen Konzerns.

Gesamtabschluss

Die Stadt Neuss ist nach § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet, jährlich zum Stichtag 31. Dezember einen an handelsrechtliche Vorschriften angelehnten Gesamtabschluss aufzustellen.

Dazu wird unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit aus den Einzelabschlüssen der Stadt Neuss und der verselbstständigten Aufgabenbereiche ein eigenständiger Abschluss abgeleitet, der umfassend ein der tatsächlichen Aufgabenerledigung entsprechendes Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung des gesamten Konzerns „Stadt Neuss“ vermittelt.

Ab dem 01.01.2019 besteht der Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW und § 50 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung sowie dem Eigenkapitalspiegel. Darüber hinaus hat die Kommune nach § 116 Abs. 2 Satz 2 GO NRW einen Gesamtlagebericht aufzustellen, der dem Gesamtabschluss nach § 50 Abs. 2 KomHVO NRW beizufügen ist. Ein Beteiligungsbericht ist nach §§ 116a Abs. 3, 117 Abs. 1 GO NRW nur im Fall der Befreiung der Kommune von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses aufgrund der in § 116a Abs. 1 GO NRW festgelegten Größenmerkmale verpflichtend aufzustellen.

Gesamtabschlüsse für Abschlussstichtage bis einschließlich 31.12.2018 bestehen hingegen nach § 116 Abs. 1 GO NRW in der bis zum 31.12.2018 gültigen Fassung (a.F.) und § 49 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang. Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss nach §§ 116 Abs. 1, 117 Abs. 1 GO NRW a.F. und § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ein Gesamtlagebericht sowie ein Beteiligungsbericht beizufügen.

Beteiligungsbericht

Zur Sicherung einer optimalen Aufgabenerfüllung hat die Stadt Neuss wie die meisten Städte und Gemeinden einen großen Teil ihrer vielfältigen öffentlichen Aufgaben auf kommunale Unternehmen und Einrichtungen übertragen, an denen sie in unterschiedlicher Höhe unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Mit dem nach § 117 Abs.1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der bis zum 31.12.2018 gültigen Fassung (GO NRW a.F.) i. V. m. § 52 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) bis zum Haushaltsjahr 2018 jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses zu erstellenden Beteiligungsbericht wird sowohl dem Rat der Stadt Neuss sowie seinen Ausschüssen als auch den Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Übersicht über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Neuss gegeben.

Er enthält Erläuterungen zu den Zielen der Beteiligung, zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks, zu den Beteiligungsverhältnissen, zur Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen, zu den Leistungen der Beteiligungen, zu wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Stadt Neuss, zur Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen sowie zum Personalbestand jeder einzelnen Beteiligung.

Die Zusammenstellung dieser umfangreichen Informationen im Beteiligungsbericht dient der Schaffung von Transparenz über die finanz- und leistungswirtschaftliche Entwicklung der kommunalen Unternehmen und Einrichtungen der Stadt Neuss.

Bis zur Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses wurde der Beteiligungsbericht entsprechend den Bestimmungen des § 112 Abs. 3 GO NRW in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung erstellt. Für die Jahre 2010 bis 2015 wurden die Informationspflichten nach § 117 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 52 GemHVO NRW daher bereits in Form des Bands 2 des jeweiligen Haushaltsplans erfüllt, die unter der Rubrik Haushalt 2012 bis Haushalt 2017 zum Download bereitstehen.

Nach §§ 116a Abs. 3, 117 Abs. 1 GO NRW in der aktuell gültigen Fassung ist ein Beteiligungsbericht ab dem Haushaltsjahr 2019 nur noch im Fall der Befreiung der Kommune von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses aufgrund der in § 116a Abs. 1 GO NRW festgelegten Größenmerkmale verpflichtend aufzustellen.

Übersicht der Beteiligungen

Kommunale Unternehmen, an denen die Stadt Neuss in unterschiedlicher Höhe unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, leisten einen wichtigen Beitrag bei der Bereitstellung von öffentlichen Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge.

Neusser Transparenz- und Steuerungskodex

Aufgrund der hohen Relevanz kommunaler Unternehmen und Einrichtungen für die Bereitstellung von öffentlichen Leistungen kommt der wirksamen Steuerung und Kontrolle dieser Unternehmen und Einrichtungen eine hohe Bedeutung zu.

In Anlehnung an den Deutschen Corporate Governance Kodex für börsennotierte Gesellschaften wurden im Neusser Transparenz- und Steuerungskodex (NTSK) Bestimmungen zur Leitung und Überwachung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen sowie anerkannte Standards guter Unternehmensführung als Leitlinien guter Unternehmensführung festgelegt. Ziel ist die Schaffung eines transparenten Informationssystems, dass die effektive Steuerung, Leitung und Überwachung von und in kommunalen Unternehmen und Einrichtungen ermöglicht.