Todesfall
Bestattungskosten
Dabei sind neben den wirtschaftlichen Verhältnissen unter Umständen auch gewisse subjektive Momente zu berücksichtigen.
Die Übernahme der Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe ist nachrangig, so dass zunächst vorhandener Nachlass sowie Leistungen, die aus Anlass des Todes erbracht werden, zur Deckung des Bestattungsaufwandes einzusetzen sind.
Ihre Ansprechpartner im Sozialamt helfen Ihnen gerne weiter:
Buchstaben A–G:
Frau Patricia Neumann
Tel.: 02131 90-5012Buchstaben H–Z:
Herr Ralf Arnz
Tel.: 02131 90-5011
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin im Sozialamt vorab telefonisch.
Stadt Neuss
Sozialamt
Promenadenstr. 43–45
41460 Neuss
Fax: 02131 90-5399
E-Mail: soziales@stadt.neuss.de
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Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir Ihnen, vorher einen Termin zu vereinbaren.
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