Sterbefall
Wer muss den Sterbefall anzeigen?
Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Altenheim ein, ist die Leitung des Hauses zur Anzeige verpflichtet.
Ist der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus oder Altenheim eingetreten, muss die Person den Sterbefall anzeigen, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. Alternativ kann jede andere Person die Anzeige vornehmen, die beim Tod zugegen war oder der der Sterbefall aus eigenem Wissen bekannt ist.
Angehörige beauftragen in der Regel ein Bestattungsunternehmen, das sich um die Abwicklung der notwendigen Formalitäten kümmert. Sterbefälle müssen durch Privatpersonen, Einrichtungen oder das Bestattungsunternehmen spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag angezeigt werden.
Welche Unterlagen benötigt das Standesamt?
Bei jedem Sterbefall müssen unterschiedliche Anforderungen berücksichtigt werden, die in der Person des Verstorbenen begründet sind. Auf jeden Fall vorzulegen sind:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (wenn der Sterbeort nicht der letzte Wohnort war)
- ggfs. Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
- ggf. Nachweise zur Namensführung
Wenden Sie sich gerne bei Fragen an uns: 02131 90-3405 oder 02131 90-3407
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Standesamt
Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)
Etage: 1. Etage,
Zimmer: 1.282 bis 1.290
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Telefon: 02131 90-3409
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