Brandschutzbedarfsplanung

Was passiert, wenn ein Brand gemeldet wird?

Ein Notruf eines Bürgers ist in der Leitstelle des Rhein-Kreises Neuss angenommen worden.
Der Disponent in der Leitstelle alarmiert nach der Notrufabfrage die erforderlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Neuss.
Mit Blaulicht und Einsatzhorn fährt der Löschzug zum Notfallort.
Der alarmierte Löschzug besteht in Neuss aus:

  • einem Einsatzleitwagen,
  • drei Löschfahrzeugen und
  • einer Drehleiter.

Ein Brand mit verletzten/vermissten Menschen im Obergeschoss eines Wohngebäudes, bei gleichzeitig verrauchten Fluren und Treppenräumen bildet die Basis für den Bedarf an Personal, Einsatzfahrzeugen und -geräten.

Zur Durchführung aller notwendigen Maßnahmen werden insgesamt mindestens 18 Einsatzkräfte an der Einsatzstelle benötigt.

Die Aufgaben sind dabei wie folgt verteilt:

Nr.Aufgaben (Kurzform)Stärke
1Die Einsatzleitung ist verantwortlich für alle Einsatzmaßnahmen. Sie koordiniert das Zusammenwirken 
aller Einsatzkräfte
2
2Der Führer des 1. Löschfahrzeuges ist zuständig für die Menschenrettung und die Brandbekämpfung. 
Er führt die Trupps 4 und 5.
1
3Der Fahrer des 1. Löschfahrzeugs bedient die Pumpe sowie alle benötigten Aggregate1
4Der Trupp geht über den Hauseingang ins Gebäude vor. Sein primäres Ziel ist die Brandwohnung.2
5Der Trupp geht über die Drehleiter in die Brandwohnung vor.
Die Drehleiter bietet auch einen Rettungsweg für die Trupps im Gebäude.
2
6Der Führer der Drehleiter bedient die Leiter vom Rettungskorb aus. Er nimmt zu rettende Personen 
aus dem Gebäude auf.
1
7Der Fahrer der Drehleiter bedient und überwacht die Bewegung des Rettungskorbes vom Hauptbedienstand 
am Boden aus.
1
8Die Besatzung des Tanklöschfahrzeuges stellt die Wasserversorgung her und unterstützt 
die vorgehenden Trupps bei der Schlauchverlegung.
2
9Der Führer des 2. Löschfahrzeuges ist zuständig für ergänzende Maßnahmen wie z. B. die Entrauchung. 
Er führt die Trupps 11 und 12.
1
10Der Fahrer des 2. Löschfahrzeugs bedient die Pumpe sowie alle benötigten Aggregate1
11Der Trupp unterstützt ggfs. bei der Personensuche im Treppenraum. 
Er baut das Lüftungsgerät zur Entrauchung des Treppenraumes auf.
2
12Der Trupp bildet den Sicherheitstrupp für vorgehende Trupps im Gebäude falls die Einsatzkräfte 
selbst in Not geraten.
2
 Summe:18

Der Bedarf an Personal, Technik und Organisation hinsichtlich des standardisierten Brandeinsatzes sowie weiterführende Anforderungen an eine leistungsfähige Feuerwehr sind im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Neuss formuliert.

Sinn, Ziel und Konsequenz der Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Neuss ist zusammenfassend:

  • die Darstellung der erforderlichen Aufgaben im Brandschutz und der Hilfeleistung,
  • die Beschreibung der Qualität der Aufgabenerledigung sowie
  • die Definition von Schutzzielen.

Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) haben die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung ihrer Feuerwehr diese Brandschutzbedarfspläne aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Der Brandschutzbedarfsplan liegt im ausdrücklichen Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt Neuss und wird mittels Ratsbeschluss eingeführt.

Hier finden Sie uns

Amt für Brandschutz und Rettungswesen

Hammfelddamm 1–5 · 41460 Neuss

feuerwehr@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 135-0

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