Häufige Fragen zur OGS

In Neuss ist an allen Grundschulen der offene Ganztag eingerichtet. Häufige Fragen beantworten wir hier:

Die OGS bietet – unter Einschluss der Unterrichtszeiten – an allen Schultagen, nach Bedarf auch an beweglichen Ferientagen und in Teilen der Schulferien, ein verlässliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in der Regel von 8 bis 16 Uhr, mindestens aber bis 15 Uhr. Sie erweitert damit das Bildungs- und Erziehungsangebot der Schule und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit.

Die Teilnahme an der OGS ist freiwillig. Wenn Sie Ihr Kind anmelden, ist dies jedoch für mindestens ein Schuljahr verbindlich. Es wird eine regelmäßige Teilnahme des Kindes schultäglich bis mindestens 15 Uhr erwartet (Ausnahmen siehe unten).

Verantwortlichkeiten

Auf Beschluss der Schulkonferenz und in Absprache mit der Stadt wurde zur Durchführung der Angebote eine Kooperationsvereinbarung mit einem Jugendhilfeträger abgeschlossen.
Die Angebote der OGS werden zwischen Schule und Träger abgestimmt. Für spezielle Angebote können weitere Partner, z. B. Sportvereine, Kirchengemeinden, Kulturinstitute, ehren- und nebenamtliche Mitarbeiter*innen usw. gewonnen werden.

Angebote

Im Rahmen ihres Konzeptes setzen Schulen und Träger besondere Förderschwerpunkte, die sie mit eigenen Kräften oder mit Partner*innen aus dem Schulumfeld umsetzen, z. B.

  • Förderangebote
  • Sport- und Bewegungsangebote
  • Kulturelle Bildungsangebote
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Freizeitaktivitäten

Näheres erfahren Sie durch die Schulleitung bzw. den Träger.

Personaleinsatz

Nach dem Rahmenkonzept der Stadt Neuss ist der Träger verpflichtet, abhängig von der Zahl der Kinder und den Betreuungsbedarfen nach einem festgelegten Schlüssel pädagogische Fachkräfte (Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen, Lehrer*innen, etc.) einzusetzen. Hinzu kommen Ergänzungskräfte sowie Übungsleiter*innen der Sportvereine, Künstler*innen und andere Anbietende von Kursen, Arbeitsgemeinschaften und Ähnlichem.
Nach den Bestimmungen des Schulministeriums setzt die Schule Lehrer*innen im Ganztag ein.

Tagesablauf

Ein beispielhafter Tagesablauf sieht in etwa so aus:

vor Unterrichtsbeginn

Beaufsichtigung durch die Schule (ggf. Frühbetreuung*)

08:00 – 11:45/12:30/13:15 Uhr

Unterricht

12:00/12:45/13:30 Uhr
(je nach Unterichtsende)

Mittagessen (kostenpflichtig) danach: Bewegung, Spiel, (je nach Unterrichtsende) Entspannung

13:00/13:30/14:00 Uhr

„Lernzeit“ (Schulaufgaben, Förderangebote)

ab 14:00 bzw. 15:00 Uhr

Freizeitangebote, freies Spiel, AGs, Projekte

16:00 Uhr (ggf. auch später*)

Ende des Schultages

* Besteht für eine größere Zahl von Kindern Bedarf für eine Betreuung vor Unterrichtsbeginn oder über 16:00 Uhr hinaus, so kann diese – ggf. gegen zusätzliches Entgelt – angeboten werden.
Einzelne Schulen haben Ganztagsklassen gebildet; hier sind Unterricht und außerunterrichtliche Angebote über den Tag verteilt.

Hausaufgaben

In der Regel muss Ihr Kind nach der Schule (OGS) keine Hausaufgaben mehr machen. Fester Bestandteil der OGS sind regelmäßige Lernzeiten, in denen die Kinder ihre Aufgaben erledigen können. Im Interesse der Kinder empfiehlt es sich jedoch, auch zuhause einen Blick auf die Hausaufgaben zu werfen.

Ferienangebote

Bei Bedarf bieten alle Schulen für je mindestens eine Woche der Oster- und der Herbstferien und mindestens drei Wochen der Sommerferien – gegebenenfalls auch schulübergreifend – eine Ferienbetreuung an. 

Für die Ferienbetreuung können zusätzliche Beiträge erhoben werden. 

Zeitliche Überschneidungen

Wenn Ihr Kind nachmittags bspw. an einem Schwimmkurs teilnimmt, muss es dort nicht zwingend abgemeldet werden, wenn es die Offene Ganztagsschule besucht.

Kinder, die regelmäßig an Angeboten der Kirchen (Kommunionkatechese, Jugendgruppen, Kinderchor), Sportvereine, Musikschule u. Ä. teilnehmen, können dies auch weiterhin tun. Der Grundsatz der „regelmäßigen Teilnahme an der OGS“ muss allerdings erfüllt sein. Auch zur Wahrnehmung anderer wichtiger Termine (Arztbesuch, Familienfeier usw.) können Kinder vorzeitig aus der OGS entlassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmeregelungen trifft die Schulleitung in Abstimmung mit dem Träger.

Unfallversicherung

Die Angebote der OGS gelten als schulische Veranstaltungen. Insofern sind die Kinder während der Angebote und auf dem Schulweg gesetzlich unfallversichert.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch einen Aufnahmeantrag an die Schulleitung bzw. den Träger.

Werden mehr Kinder angemeldet als OGS-Plätze vorhanden sind, werden vorrangig Kinder aufgenommen, für die im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein ganztägiger Betreuungsbedarf besteht, für die aus familiären und/oder schulischen Gründen ein besonderer Förder- und Betreuungsbedarf besteht. Die Entscheidung über die Aufnahme von Schüler*innen in die Maßnahme trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Träger im Rahmen der entsprechenden Beschlüsse der Schulkonferenz.

Rechtsanspruch

Ein individueller Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz besteht nicht.

Zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Träger wird ein Vertrag geschlossen. Der Vertrag gilt für ein Schuljahr. Er verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Er endet spätestens zum Ende der Grundschulzeit des Kindes.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur in besonderen Fällen möglich (z. B. Schulwechsel des Kindes, Änderung des Sorgerechts für das Kind).

Die Anmeldung bezieht sich immer auf das gesamte Angebot. Es ist also nicht möglich, Ihr Kind nur für einzelne Tage der Woche oder einzelne Monate zur offenen Ganztagsschule anzumelden. Nur in besonderen Härtefällen (z. B. längerfristige schwere Erkrankung eines Elternteils) kann in Absprache mit der Schulleitung eine vorübergehende Teilnahme an den Angeboten der OGS ermöglicht werden.

Beiträge

Die Teilnahme an den Angeboten der offenen Ganztagsschule ist kostenpflichtig. Die Teilnahmebeiträge sind durch eine städtische Satzung festgelegt und werden vom Jugendamt der Stadt Neuss festgesetzt und eingezogen.

Beitragstabelle für das Schuljahr 2024/2025
gültig ab 1. August 2024
StufeEinkommen im Jahr1. Kind2. Kind
1bis 25.000 Eurokostenloskostenlos
2bis 35.000 Euro99 Euro49,50 Euro
3bis 45.000 Euro111 Euro55,50 Euro
4bis 55.000 Euro122 Euro61 Euro
5bis 65.000 Euro148 Euro74 Euro
6bis 75.000 Euro172 Euro86 Euro
7bis 85.000 Euro202 Euro101 Euro
8über 85.000 Euro228 Euro114 Euro

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Schulverwaltungsamt

Rheinstraße 18 · 41460 Neuss

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Weitere Infos

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