Baulückenkataster
Damit erhalten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie die Immobilienwirtschaft einen Überblick über einen wichtigen Bereich des Neusser Baulandpotentials.
Was ist ein Baulückenkataster?
Im Baulückenkataster werden unbebaute Grundstücke bis 2.000 qm erfasst, die planerisch für den Wohnungsbau vorgesehen oder geeignet sind. Grundstücke, die anders zu nutzen, oder zu bebauen wären, z.B. Gewerbebauten, sind im Baulückenkataster also nicht enthalten.
Als weiteres Kriterium kommt hinzu, dass die Grundstücke sofort, oder in absehbarer Zeit, bebaubar sein müssen. Die sofortige, oder absehbare Bebaubarkeit begründet sich in der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Hierbei sind die folgenden Paragrafen maßgeblich:
- § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -
- § 30 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes -
- § 33 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung -
Im Bereich der Innenstadt (statistischer Bezirk 1) werden aus Gründen der Stadtgestalt und des Straßenbildes auch mindergenutzte Baulücken (z.B. 1-geschossige Bebauung) im Kataster erfasst.
Warum wurde ein Baulückenkataster zusammengestellt?
Neben den wirtschaftlichen Überlegungen, ist auch der Schutz der freien Landschaft ein wichtiger Grund, um die Bebauung in bereits bestehenden Siedlungsgebieten zu unterstützen. Damit können die natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna, Klima) weiter erhalten und geschützt werden.
Das Baulückenkataster ist eine Informationsquelle für Wirtschaft, Verwaltung, Politik und interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Wesentliche Kenndaten des Baulückenkatasters
Das Baulückenkataster wurde zuletzt in 2020 aktualisiert. Das Kataster wird für den Dienstgebrauch bedarfsweise fortgeschrieben, u.a. für das Siedlungs-Monitoring der Bezirksregierung.
Noch in 2010 enthielt das Baulückenkataster 179 derartige Flächen. Nach der letzten Aktualisierung sind es nur noch 150. Baulücken werden also sukzessive bebaut, auch wenn dies im Vergleich zu Grundstücken in Neubaugebieten eher langsam erfolgt.
Allgemeine Hinweise zum Gebrauch des Baulückenkatasters
Das Baulückenkataster ist eine unverbindliche Zusammenstellung von Baulücken im Neusser Stadtgebiet die im Rahmen einer Erhebung vor Ort und eines Abgleichs mit dem geltenden Bauplanungsrecht festgestellt wurden.
Weitergehende Informationen zu Eigentumsverhältnissen und sonstige grundstücksbezogene Fragen müssen von den Nutzer*innen des Baulückenkatasters selbständig ermittelt werden. Insbesondere gibt die Stadt Neuss keine Namen von Grundstückseigentümern heraus. Auch ist der Stadt Neuss nicht bekannt, ob die Grundstückseigentümer verkaufs- oder bauwillig sind. Die nächste Aktualisierung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Die Darstellung eines Grundstückes im Baulückenkataster begründet keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung. Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich immer nach den im Einzelfall örtlich und aktuell gültigen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Informationen und Auskünfte zum Baulückenkataster erhalten Sie im Amt für Stadtplanung, Abteilung Stadtgestaltung und Stadtentwicklung.
Was muss ich tun, wenn ich mit der Veröffentlichung meines Grundstückes im Baulückenkataster nicht einverstanden bin?
Eigentümer, oder sonstige Verfügungsberechtigte, dürfen der Veröffentlichung ihres Grundstückes im Baulandkataster widersprechen.
Die betreffenden Grundstücke sind dann umgehend aus dem Baulandkataster zu entfernen. Der Widerspruch ist formlos zu richten an: Stadtverwaltung Neuss, Amt für Stadtplanung, Postfach, 41456 Neuss.
Downloads
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Baulückenkataster in Listenform
Stand: November 2022
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Plan der Baulücken
Stand: November 2022
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Stadtplanung
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