Baulückenkataster

Am 9. Juni 2017 beschloss der Rat der Stadt Neuss die Veröffentlichung eines stadtweiten Baulückenkatasters.

Damit erhalten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie die Immobilienwirtschaft einen Überblick über einen wichtigen Bereich des Neusser Baulandpotentials.

Was ist ein Baulückenkataster?

Das Baulückenkataster ist eine Auflistung von unbebauten Grundstücken im gesamten Stadtgebiet der Stadt Neuss, die die nachfolgend beschriebenen Kriterien erfüllen.

Im Baulückenkataster werden unbebaute Grundstücke bis 2.000 qm erfasst, die planerisch für den Wohnungsbau vorgesehen oder geeignet sind. Grundstücke, die anders zu nutzen, oder zu bebauen wären, z.B. Gewerbebauten, sind im Baulückenkataster also nicht enthalten.

Als weiteres Kriterium kommt hinzu, dass die Grundstücke sofort, oder in absehbarer Zeit, bebaubar sein müssen. Die sofortige, oder absehbare Bebaubarkeit begründet sich in der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Hierbei sind die folgenden Paragrafen maßgeblich:

  • § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -
  • § 30 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes -
  • § 33 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung -

Im Bereich der Innenstadt (statistischer Bezirk 1) werden aus Gründen der Stadtgestalt und des Straßenbildes auch mindergenutzte Baulücken (z.B. 1-geschossige Bebauung) im Kataster erfasst.

Warum wurde ein Baulückenkataster zusammengestellt?

Dem Baulückenkataster liegt der Gedanke zugrunde, dass es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoller ist, ungenutztes Bauland zu bebauen, als neues Bauland kostenträchtig und zeitaufwändig zu planen und zu erschließen.

Neben den wirtschaftlichen Überlegungen, ist auch der Schutz der freien Landschaft ein wichtiger Grund, um die Bebauung in bereits bestehenden Siedlungsgebieten zu unterstützen. Damit können die natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna, Klima) weiter erhalten und geschützt werden.

Das Baulückenkataster ist eine Informationsquelle für Wirtschaft, Verwaltung, Politik und interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Wesentliche Kenndaten des Baulückenkatasters

Das Baulückenkataster wurde zuletzt in 2020 aktualisiert. Das Kataster wird für den Dienstgebrauch bedarfsweise fortgeschrieben, u.a. für das Siedlungs-Monitoring der Bezirksregierung.

Noch in 2010 enthielt das Baulückenkataster 179 derartige Flächen. Nach der letzten Aktualisierung sind es nur noch 150. Baulücken werden also sukzessive bebaut, auch wenn dies im Vergleich zu Grundstücken in Neubaugebieten eher langsam erfolgt.

Was muss ich tun, wenn ich mit der Veröffentlichung meines Grundstückes im Baulückenkataster nicht einverstanden bin?

Eigentümer, oder sonstige Verfügungsberechtigte, dürfen der Veröffentlichung ihres Grundstückes im Baulandkataster widersprechen.

Die betreffenden Grundstücke sind dann umgehend aus dem Baulandkataster zu entfernen. Der Widerspruch ist formlos zu richten an: Stadtverwaltung Neuss, Amt für Stadtplanung, Postfach, 41456 Neuss.

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