Schöffinnen und Schöffen
Ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats
Anforderungen
- Bewerber*innen müssen in Neuss wohnen und zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.
- Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.
- Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
- Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter*innen, Polizeibeamte*innen, Bewährungshelfer*innen) und Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöffen*innen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines*r Schöffen*in verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Das sollten Sie mitbringen
Sie sollten über
- Menschenkenntnis
- Lebenserfahrung
- Objektivität und Unvoreingenommenheit
- ausgeprägten Gerechtigkeitssinn
- Standfestigkeit sowie Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
verfügen.
Jugendschöffen*innen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Bewerbungen für die Wahlperiode 2029-2033
Bewerbungen für die bereits laufende Wahlperiode können nicht mehr berücksichtigt werden können. Die Bewerbungsphase für die nächste Wahlperiode 2029-2033 startet voraussichtlich Ende 2027 / Anfang 2028. Das für eine Bewerbung erforderliche Formular wird zum Start der genannten Bewerbungsphase auf dieser Seite zur Verfügung gestellt werden.
Fragen?
Ansprechpartner*innen für die Schöffinnen und Schöffen
Telefon: 02131 90-3008 sowie Telefon: 02131 90-3006
E-Mail: rechtsamt@stadt.neuss.de
Ansprechpartner*innen für die Jugendschöffinnen und -schöffen
Telefon: 02131 90-5331 sowie Telefon: 02131 90-5198
E-Mail: jugend@stadt.neuss.de