Neuss-Pass
Der Neuss-Pass wird auf Antrag und nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zugeschickt und hat eine Gültigkeit für ein Jahr nach Ausstellung. Bei der Antragstellung sind einzureichen:
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung des Neuss-Passes
- Kopie des Bewilligungsbescheides für eine der nachstehenden Leistungen
WICHTIG: Ausgestellt wird der Neuss-Pass nur, sofern der Bescheid noch mindestens zwei Monate gültig ist.
Grundsätzlich sind Personen anspruchsberechtigt, die in Neuss ihren Hauptwohnsitz haben und
- Empfänger von Bürgergeld sowie die in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigten Personen
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeldempfänger sowie die Haushaltsmitglieder, sofern sie bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt wurden
- Empfänger (Eltern bzw. Erziehungsberechtigte) von Kinderzuschlag sowie deren im Haushalt lebenden Kinder
- Bezieher von Hilfen gem. § 27 a Bundesversorgungsgesetz vgl. 3. Kap. SGB XII
- Heimbewohner, die laufende Hilfe nach den Bestimmungen des SGB XII (Barbetrag nach § 27 b SGB XII) erhalten oder für die Pflegewohngeld für die dauernde vollstationäre Unterbringung gezahlt wird
- Selbstzahler in Heimen
- Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Kinder und Jugendliche, die Leistungen im Rahmen des SGB VIII erhalten
Mit dem Neuss-Pass erhalten Sie folgende Vergünstigungen:
Kulturamt - Oberstr. 17, 41460 Neuss
- Ermäßigung von 30% auf die privatrechtlichen Eintrittspreise zu den Veranstaltungen Shakespeare-Festival, Internationale Tanzwochen, Zeughauskonzerte, Konzerte der Deutschen Kammerakademie Neuss am Rhein e.V., Acoustic Concerts, Kultur für Kinder und Wundertüte
Kulturforum „Alte Post“, Neustraße 23, 41460 Neuss
- 30 % Ermäßigung auf Entgelte für Lehrveranstaltungen der Schule für Kunst und Theater
Musikschule - RomaNEum, Brückstr. 1, 41460 Neuss
- 50 % auf die gesamte zu entrichtende Teilnahme- und Instrumentengebühr
Neusser Bäder
- 30 % Rabatt auf den Eintrittspreis (gültig ab 01.09.2020) im:
- Südbad - Jakob-Koch-Straße 1 (ehem. Carl-Diem-Straße), 41466 Neuss
- Nordbad - Neusser Weyhe 14–16, 41462 Neuss
- Stadtbad - Niederwallstraße 3,41460 Neuss
Stadtbibliothek
- Ermäßigung von 8 € für die Benutzung der Stadtbibliothek für ein Jahr
Volkshochschule
- Ermäßigung von 30 % auf die Teilnahmeentgelte (gültig ab 01.09.2020)
Amt für Verkehrsangelegenheiten - Rheinstr. 18, 41460 Neuss
- Gebührenermäßigung von 25 Prozent auf die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
Ansprechpartnerin
Nähere Auskünfte zum Neuss-Pass erteilen Ihnen:
Ursula Hilgers
Telefon: 02131 90-5036
E-Mail: ursula.hilgers@stadt.neuss.de
Hier finden Sie uns
Stadtverwaltung Neuss
Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)
E-Mail: stadtverwaltung@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-01
Fax: 02131 90-2488
Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir Ihnen, vorher einen Termin zu vereinbaren.
Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
- Mo.:
- 08:00–16:00 Uhr
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- 08:00–16:00 Uhr
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- 08:00–16:00 Uhr
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- 08:00–12:30 Uhr