Neuss-Pass

Mit dem Neuss-Pass erhalten Neusser Einwohnerinnen und Einwohner Vergünstigungen bei einigen städtischen und stadtnahen Einrichtungen.

Der Neuss-Pass wird auf Antrag und nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zugeschickt und hat eine Gültigkeit für ein Jahr nach Ausstellung. Bei der Antragstellung sind einzureichen:

  1. Unterschriebener Antrag auf Ausstellung des Neuss-Passes
  2. Kopie des Bewilligungsbescheides für eine der nachstehenden Leistungen
    WICHTIG: Ausgestellt wird der Neuss-Pass nur, sofern der Bescheid noch mindestens zwei Monate gültig ist.

Grundsätzlich sind Personen anspruchsberechtigt, die in Neuss ihren Hauptwohnsitz haben und

  • Empfänger von Bürgergeld sowie die in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigten Personen
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeldempfänger sowie die Haushaltsmitglieder, sofern sie bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld berücksichtigt wurden
  • Empfänger (Eltern bzw. Erziehungsberechtigte) von Kinderzuschlag sowie deren im Haushalt lebenden Kinder
  • Bezieher von Hilfen gem. § 27 a Bundesversorgungsgesetz vgl. 3. Kap. SGB XII
  • Heimbewohner, die laufende Hilfe nach den Bestimmungen des SGB XII (Barbetrag nach § 27 b SGB XII) erhalten oder für die Pflegewohngeld für die dauernde vollstationäre Unterbringung gezahlt wird
  • Selbstzahler in Heimen
  • Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Kinder und Jugendliche, die Leistungen im Rahmen des SGB VIII erhalten

Mit dem Neuss-Pass erhalten Sie folgende Vergünstigungen:

Kulturamt - Oberstr. 17, 41460 Neuss

  • Ermäßigung von 30% auf die privatrechtlichen Eintrittspreise zu den Veranstaltungen Shakespeare-Festival, Internationale Tanzwochen, Zeughauskonzerte, Konzerte der Deutschen Kammerakademie Neuss am Rhein e.V., Acoustic Concerts, Kultur für Kinder und Wundertüte

Kulturforum „Alte Post“, Neustraße 23, 41460 Neuss

  • 30 % Ermäßigung auf Entgelte für Lehrveranstaltungen der Schule für Kunst und Theater

Musikschule - RomaNEum, Brückstr. 1, 41460 Neuss

  • 50 % auf die gesamte zu entrichtende Teilnahme- und Instrumentengebühr

Neusser Bäder

  • 30 % Rabatt auf den Eintrittspreis (gültig ab 01.09.2020) im:
  1. Südbad - Jakob-Koch-Straße 1 (ehem. Carl-Diem-Straße), 41466 Neuss
  2. Nordbad - Neusser Weyhe 14–16, 41462 Neuss
  3. Stadtbad - Niederwallstraße 3,41460 Neuss

Stadtbibliothek

  • Ermäßigung von 8 € für die Benutzung der Stadtbibliothek für ein Jahr

Volkshochschule

  • Ermäßigung von 30 % auf die Teilnahmeentgelte (gültig ab 01.09.2020)

Amt für Verkehrsangelegenheiten - Rheinstr. 18, 41460 Neuss

  • Gebührenermäßigung von 25 Prozent auf die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises

Ansprechpartnerin

Nähere Auskünfte zum Neuss-Pass erteilen Ihnen:

Ursula Hilgers
Telefon: 02131 90-5036
E-Mail: ursula.hilgers@stadt.neuss.de

 

Hier finden Sie uns

Stadtverwaltung Neuss

Markt 2–6 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)

stadtverwaltung@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-01
Fax: 02131 90-2488

Weitere Infos

Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir Ihnen, vorher einen Termin zu vereinbaren.

Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten

Mo.:
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