Hilfen zur Erziehung können erforderlich sein, wenn

  • Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung einer zusätzlichen Förderung bedürfen.
  • die Erziehungsfähigkeit der Eltern gestärkt werden soll.
  • die Erziehung teilweise oder ganz von anderen übernommen werden muss.

Eltern haben Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl ihrer Kinder entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

Wird nicht nur eine Information oder Klärung eines Anliegens gewünscht, sondern erzieherische Hilfe, muss zunächst die konkrete familiäre Situation geklärt werden. Setzen Sie sich dafür mit dem Jugendamt in Verbindung. Der Veränderungsbedarf, die erforderlichen Schritte und Absprachen werden dann gemeinsam in einem Hilfeplan erarbeitet.

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Jugendamt

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