Jugendhilfe im Strafverfahren

Straffällig geworden … Was nun?

Wir beantworten Fragen wie:

  • Was bedeutet eigentlich eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung und muss ich dieser folgen?
  • Wie läuft eine Gerichtsverhandlung oder ein Strafverfahren ab?
  • Welche Konsequenzen können sich für meine Zukunft ergeben?
  • Welche Strafen können mich erwarten und was bedeutet Jugendstrafe?

Gut beraten, betreut und begleitet 

  • Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren sowie Heranwachsende vor ihrem 21. Geburtstag, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind
  • Eltern und alle weiteren Sorgeberechtigten, wenn sich deren Kinder straffällig verhalten und Unterstützung benötigt wird
  • während des gesamten Strafverfahrens: ab Bekanntwerden einer Straftat bis zum Ende des Verfahrens
  • ebenfalls strafunmündige Kinder, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind sowie deren Eltern

Was tun wir?

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft frühestmöglich informiert. Danach laden wir zu einem persönlichen Gespräch ins Jugendamt ein und besprechen den Ablauf des Strafverfahrens. Dabei klären wir über Rechte und Pflichten der jungen Menschen im Verlauf des Strafverfahrens auf.

Wir besprechen die aktuelle Lebenssituation, die Entwicklung und mögliche Probleme der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.

Die Jugendhilfe unterstützt dabei, individuelle Probleme in den Griff zu bekommen und berät zu weiterführenden Hilfen. Hierfür arbeiten wir mit Schulen, Beratungsstellen und weiteren Trägern der Jugendhilfe (u.a. SKFM, Caritas) zusammen.

Gut zu wissen!

  • Die Jugendhilfe arbeitet mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht zusammen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist allerdings keine Ermittlungsbehörde, sondern ein Teil des Jugendamtes und somit an die Schweigepflicht gebunden. Das heißt, dass sie ohne Einverständnis keine persönlichen Daten weitergeben darf.

Weitere Aufgaben im Laufe des Verfahrens

  • Im Rahmen der Diversionsverfahren (Verfahren ohne gerichtliche Verhandlung):
    Empfehlung zur Einstellung des Strafverfahrens im Rahmen einer Diversion (ohne Hauptverhandlung) nach Erfüllung von möglichen Auflagen und Weisungen durch die Staatsanwaltschaft
  • Mitwirkung in Gerichtsverfahren:
    Eine Stellungnahme zu den Lebensumständen des Klienten sowie eine Empfehlung zu den jugendrichterlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens
  • Vermittlung und Überwachung der richterlichen Auflagen (u.a. Sozialstunden, Betreuungsweisungen und Drogenpräventionskurse)
  • Vermittlung zum Geschädigten zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs und Hilfe bei Schadenswiedergutmachung
  • Begleitung während der Inhaftierung (U-Haft und Strafhaft) und Besprechung von Haftalternativen

Kontakt

Rathaus Neuss
Michaelstraße 50, Eingang 4a Rathauspassage
Fax: 02131 90-5197
Postanschrift: Stadtverwaltung Neuss – 51.1.3 Jugendhilfe im Strafverfahren – 41456 Neuss

 

Zuständige Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Neuss
(Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Sorgeberechtigten bzw. nach dem Wohnort der Heranwachsenden)

Angelika Dekow
Bezirk: Gnadental, Uedesheim, Grimlinghausen, Stadionviertel, Pomona, Dreikönigenviertel, Augustinusviertel, Westfeld
Tel.: 02131 90-5140
angelika.dekow@stadt.neuss.de

Stefanie Esser
Bezirk: Innenstadt, Hammfeld, Hafengebiet 
Tel.: 02131 90-5172
stefanie.esser@stadt.neuss.de

Melanija Jurisic
Bezirk: Gnadental, Uedesheim, Grimlinghausen, Stadionviertel, Pomona, Dreikönigenviertel, Augustinusviertel, Westfeld
Tel.: 02131 90-5158
melanija.jurisic@stadt.neuss.de

Claudia Kalkoffen
Bezirk: Furth Süd, Weissenberg, Morgensternsheide
Tel.: 02131 90-5878
claudia.kalkoffen@stadt.neuss.de

Yvonne Nowak
Bezirk: Barbaraviertel, Rosellen, Allerheiligen, Schlicherum, Bettikum, Kuckhof, Elvekum
Tel.: 02131 90-5879
yvonne.nowak@stadt.neuss.de

Frederike Reimer
Bezirk: Norf, Erfttal, Hoisten, Holzheim (Nachnamen A–M) Grefrath, Röckrath, Speck, Wehl, Helpenstein
Tel.: 02131 90-5853
frederike.reimer@stadt.neuss.de

Irmgard Röckert
Bezirk: Furth Nord, Furth Mitte, Vogelsang
Tel.: 02131 90-5141
irmgard.roeckert@stadt.neuss.de

Patrick Zumkeller
Bezirk: Reuschenberg, Weckhoven, Selikum, Holzheim (Nachnamen: N–Z), Grefrath, Röckrath, Speck, Wehl, Helpenstein
Tel.: 02131 90-5877
patrick.zumkeller@stadt.neuss.de

Hier finden Sie uns

Jugendamt

Michaelstraße 50 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)

jugend@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-5101
Fax: 02131 90-2476

Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten

Mo.:
08:00–16:00 Uhr
Di.:
08:00–16:00 Uhr
Mi.:
08:00–16:00 Uhr
Do.:
13:00–18:00 Uhr
Fr.:
08:00–12:30 Uhr

Hinweis: Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir Ihnen, vorher einen Termin zu vereinbaren.