Das Schiedsamtswesen
Eine wichtige Säule der Konfliktlösung
Was sind Schiedspersonen?
Schiedspersonen sind engagierte Einwohner*innen, die vom Rat der Stadt Neuss gewählt und durch das Amtsgericht bestätigt wurden. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten sowie zivil- oder strafrechtlichen Streitigkeiten, indem sie festgefahrene Konflikte lösen und verhärtete Fronten durch geschickte Verhandlungen überwinden.
Welche Voraussetzungen müssen Schiedspersonen mitbringen?
Schiedspersonen müssen in ‚ihrem‘ zukünftigen Bezirk wohnen sowie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, das heißt, sie dürfen weder vorbestraft sein noch unter Betreuung stehen. Außerdem sollten sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 75 Jahre sein. Das Ehrenamt erfordert viel Fingerspitzengefühl und ein tiefes Verständnis für die unterschiedlichen Sorgen und Anliegen der Mitbürger*innen.
Wie bewirbt man sich auf die Position?
Interessenten können sich über das Rechtsamt der Stadt Neuss informieren und bewerben. Sollten neue Schiedspersonen gesucht werden, können aktuelle Suchanfragen der Internetseite der Stadt Neuss sowie der lokalen Tagespresse entnommen werden. Bewerber*innen können sich daraufhin mit Ein-/Zusenden eines kurzen Anschreibens (welches die Beweggründe für eine Bewerbung erkennen lässt) und eines tabellarischen Lebenslaufs bewerben. Initiativbewerbungen sind zu jedem Zeitpunkt möglich. Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen findet ein Bewerbungs- und Kennenlerngespräch statt. Nach Auswahl der geeigneten Bewerber*innen bestätigt der Rat der Stadt Neuss die Wahl der Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Nach der Wahl muss der*die Direktor*in des Neusser Amtsgerichtes die Schiedsperson bestätigen.
Welche Aufgaben haben eine Schiedspersonen?
Schiedspersonen sind die erste Anlaufstelle bei Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung Anklage erhebt. Hierzu gehören Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung. Erst anschließend kann man sich an das Gericht wenden.
Für einige bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Eine Klage ist nur zulässig, wenn der Streit auf diesem Wege nicht einvernehmlich gelöst werden konnte.
Schiedspersonen bieten ihre Unterstützung auch bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten an, bei denen ein außergerichtliches Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Schlichtungen werden stets protokolliert: Es gibt sowohl Vergleiche als auch Erfolglosigkeitsbescheinigungen. Die Schlichtungsverhandlungen finden in den Privaträumen der Schiedspersonen oder auch in Absprache gebuchten Räumen der Öffentlichkeit (unter anderem Gemeindezentren, Rathaus) statt.
Welche Bedeutung haben Schiedspersonen und warum sind sie wichtig?
Schiedspersonen zeichnen sich durch ihre enge Verbindung zur örtlichen Gemeinschaft aus, was ihnen oft einen wichtigen Vorteil gegenüber Richtern verschafft. Ein erfolgreiches Schlichtungsverfahren führt oft zu einer höheren Zufriedenheit bei den beteiligten Parteien, da es keine Sieger oder Verlierer gibt. Stattdessen wird ein gemeinsamer Konsens erzielt. Schiedspersonen tragen somit maßgeblich dazu bei, eine entspannte und friedliche Atmosphäre wiederherzustellen und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Gerichte.
Weitere Informationen
In Neuss gibt es 12 Schiedsamtsbezirke (davon sind 3 zusammengefasst), in denen Schiedsfrauen und Schiedsmänner Streitigkeiten schlichten.
Gerne erteilt das Rechtsamt weitere Auskünfte telefonisch unter Tel.-Nr. 02131-90-3008, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder per E-Mail: rechtsamt@stadt.neuss.de. Bewerbungen richten Sie bitte entweder postalisch an die Stadt Neuss - Rechtsamt, Oberstraße 108, 41456 Neuss oder digital an die vorgenannte Mailadresse.
Verzeichnis der Schiedspersonen im Stadtgebiet Neuss
Hinweis: Die zuständige Schiedsperson richtet sich nach dem Wohnort des Antragsgegners.
Bezirk | Schiedsperson | Stellvertretung |
---|---|---|
1. Innenstadt Dreikönigen Pomona | N.N. Kontakt derzeit nur über den Schiedsmann Andreas Schubert (s. Bezirk 8) | N.N. |
2. Bezirk | seit 01.01.2017 zusammengelegt mit Bezirk 1 | |
3. Stadion Westfeld Morgensternsheide Furth-Nord Furth-Mitte | N.N. Kontakt derzeit nur über den Stellvertreter (Hr. Jürgen Schiffers) | Jürgen Schiffers Elektronische Antragstellung |
4. Bezirk | seit 01.01.2019 zusammengelegt mit Bezirk 3 | |
5. Furth-Süd Weissenberg Vogelsang Barbaraviertel | N.N. Kontakt derzeit nur über den Stellvertreter (Hr. Sven Breidenbach) | Sven Breidenbach Elektronische Antragstellung |
6. Bezirk | seit 01.01.2019 zusammengelegt mit Bezirk 5 | |
7. Erfttal Grimlinghausen Uedesheim | Marcel Schulte Elektronische Antragstellung | Paul-Heinz Kramp Elektronische Antragstellung |
8. Augustinusviertel/Meertal Gnadental, Hafen Hammfeld/Rheincenter | Andreas Schubert Elektronische Antragstellung | Marco Tosello Elektronische Antragstellung |
9. Hoisten Weckhoven | Sebastian Rösgen Elektronische Antragstellung | |
10. Reuschenberg Selikum | Gabriele Kirschbaum Elektronische Antragstellung | Ozan Erdogan Elektronische Antragstellung |
11. Norf, Rosellen Rosellerheide, Bettikum, Schlicherum, Gier Allerheiligen, Neuenbaum Elvekum | Gudrun Erlinghagen Elektronische Antragstellung | Thomas Eggert Elektronische Antragstellung |
12. Grefrath Helpenstein Holzheim Speck, Wehl | Marion Frese-Schmidt Elektronische Antragstellung | Manfred Bodewig Elektronische Antragstellung |