Das Schiedsamtswesen

Eine wichtige Säule der Konfliktlösung

Das Schiedsamtswesen spielt eine zentrale Rolle bei der Lösung von Streitigkeiten. Ob in Privatklagesachen oder bürgerlich-rechtlichen Konflikten – Schiedspersonen helfen, Auseinandersetzungen einvernehmlich ohne das Gericht zu lösen. Informieren Sie sich, wie das Schiedsamtswesen funktioniert und welche Vorteile es für alle Beteiligten bietet.

Was sind Schiedspersonen?

Schiedspersonen sind engagierte Einwohner*innen, die vom Rat der Stadt Neuss gewählt und durch das Amtsgericht bestätigt wurden. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten sowie zivil- oder strafrechtlichen Streitigkeiten, indem sie festgefahrene Konflikte lösen und verhärtete Fronten durch geschickte Verhandlungen überwinden.

Welche Voraussetzungen müssen Schiedspersonen mitbringen?

Schiedspersonen müssen in ‚ihrem‘ zukünftigen Bezirk wohnen sowie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, das heißt, sie dürfen weder vorbestraft sein noch unter Betreuung stehen. Außerdem sollten sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 75 Jahre sein. Das Ehrenamt erfordert viel Fingerspitzengefühl und ein tiefes Verständnis für die unterschiedlichen Sorgen und Anliegen der Mitbürger*innen.

Wie bewirbt man sich auf die Position?

Interessenten können sich über das Rechtsamt der Stadt Neuss informieren und bewerben. Sollten neue Schiedspersonen gesucht werden, können aktuelle Suchanfragen der Internetseite der Stadt Neuss sowie der lokalen Tagespresse entnommen werden. Bewerber*innen können sich daraufhin mit Ein-/Zusenden eines kurzen Anschreibens (welches die Beweggründe für eine Bewerbung erkennen lässt) und eines tabellarischen Lebenslaufs bewerben. Initiativbewerbungen sind zu jedem Zeitpunkt möglich. Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen findet ein Bewerbungs- und Kennenlerngespräch statt. Nach Auswahl der geeigneten Bewerber*innen bestätigt der Rat der Stadt Neuss die Wahl der Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Nach der Wahl muss der*die Direktor*in des Neusser Amtsgerichtes die Schiedsperson bestätigen.

Welche Aufgaben haben eine Schiedspersonen?

Schiedspersonen sind die erste Anlaufstelle bei Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung Anklage erhebt. Hierzu gehören Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung. Erst anschließend kann man sich an das Gericht wenden.

Für einige bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Eine Klage ist nur zulässig, wenn der Streit auf diesem Wege nicht einvernehmlich gelöst werden konnte.

Schiedspersonen bieten ihre Unterstützung auch bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten an, bei denen ein außergerichtliches Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben ist. 

Schlichtungen werden stets protokolliert: Es gibt sowohl Vergleiche als auch Erfolglosigkeitsbescheinigungen. Die Schlichtungsverhandlungen finden in den Privaträumen der Schiedspersonen oder auch in Absprache gebuchten Räumen der Öffentlichkeit (unter anderem Gemeindezentren, Rathaus) statt.

Welche Bedeutung haben Schiedspersonen und warum sind sie wichtig?

Schiedspersonen zeichnen sich durch ihre enge Verbindung zur örtlichen Gemeinschaft aus, was ihnen oft einen wichtigen Vorteil gegenüber Richtern verschafft. Ein erfolgreiches Schlichtungsverfahren führt oft zu einer höheren Zufriedenheit bei den beteiligten Parteien, da es keine Sieger oder Verlierer gibt. Stattdessen wird ein gemeinsamer Konsens erzielt. Schiedspersonen tragen somit maßgeblich dazu bei, eine entspannte und friedliche Atmosphäre wiederherzustellen und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Gerichte.

Weitere Informationen

In Neuss gibt es 12 Schiedsamtsbezirke (davon sind 3 zusammengefasst), in denen Schiedsfrauen und Schiedsmänner Streitigkeiten schlichten. 

Gerne erteilt das Rechtsamt weitere Auskünfte telefonisch unter Tel.-Nr. 02131-90-3008, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder per E-Mail: rechtsamt@stadt.neuss.de. Bewerbungen richten Sie bitte entweder postalisch an die Stadt Neuss - Rechtsamt, Oberstraße 108, 41456 Neuss oder digital an die vorgenannte Mailadresse. 

Verzeichnis der Schiedspersonen im Stadtgebiet Neuss

Hinweis: Die zuständige Schiedsperson richtet sich nach dem Wohnort des Antragsgegners.

BezirkSchiedspersonStellvertretung
1. Innenstadt
Dreikönigen
Pomona
N.N.
Kontakt derzeit nur über den Schiedsmann Andreas Schubert (s. Bezirk 8)
N.N.
2. Bezirkseit 01.01.2017 zusammengelegt mit Bezirk 1
3. Stadion
Westfeld
Morgensternsheide
Furth-Nord
Furth-Mitte
N.N.
Kontakt derzeit nur über den Stellvertreter (Hr. Jürgen Schiffers)

Jürgen Schiffers
Auf der Heide 14
41462 Neuss 
Tel.: 02131 7423519
juergen.schiffers@schiedsperson.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

4. Bezirkseit 01.01.2019 zusammengelegt mit Bezirk 3
5. Furth-Süd
Weissenberg
Vogelsang
Barbaraviertel
N.N.
Kontakt derzeit nur über den Stellvertreter (Hr. Sven Breidenbach)

Sven Breidenbach
Burgunderstraße 9a
41462 Neuss
Mobil: 0177 7604920
sven.breidenbach@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

6. Bezirkseit 01.01.2019 zusammengelegt mit Bezirk 5
7. Erfttal
Grimlinghausen
Uedesheim

Marcel Schulte
Derikumer Weg 24
41468 Neuss
Tel.: 02131 3130932
Mobil: 01575 6379448
marcelschulteweb@web.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Paul-Heinz Kramp
Franziskusstraße 21
41468 Neuss
Tel.: 02131 33877
paul-heinz.kramp@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

8. Augustinusviertel/Meertal
Gnadental, Hafen
Hammfeld/Rheincenter

Andreas Schubert
Tel.: 02131 384590
schiedsmann.schubert@gmail.com

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Marco Tosello
Konradstraße 31a
41468 Neuss
Tel.: 02131 3671753
marco.tosello@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

9. Hoisten
Weckhoven

Sebastian Rösgen
Gillbachstraße 28
41466 Neuss
Tel.: 02131 7189437
Mobil: 0173 2570987
sebastian.roesgen@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

 
10. Reuschenberg
Selikum

Gabriele Kirschbaum
Weinstockstraße 31a
41466 Neuss
Tel.: 02131 3834808
gabriele.kirschbaum-neuss@schiedsfrau.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Ozan Erdogan
Birkenstraße 24
41466 Neuss
Tel.: 02131 463811
Mobil: 0173 3614535
WhatsApp: 0173 3562242
ozan.erdogan@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

11. Norf, Rosellen
Rosellerheide, Bettikum,
Schlicherum, Gier
Allerheiligen, Neuenbaum
Elvekum

Gudrun Erlinghagen
Stürzelberger Str. 2
41469 Neuss
Tel.: 02137 104200
Mobil: 0174 8880806
g.erlinghagen@arcor.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Thomas Eggert
Am Illinghauser Hof 5
41470 Neuss
Tel.: 0171 4168073
thomas.eggert@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

12. Grefrath
Helpenstein
Holzheim
Speck, Wehl

Marion Frese-Schmidt
Stephanusstraße 39
41472 Neuss
Tel.: 02131 80722
Mobil: 0163 7679790
freseschmidt.schiedsfrau@gmail.com

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Manfred Bodewig
Josef-Kohlschein-Str. 12
41472 Neuss
Tel.: 02182 60329
manfredbodewig@t-online.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Stand: Januar 2024