Elternbeiträge

Einen großen Teil der Kosten für die Kindertagesbetreuung tragen die Stadt Neuss und das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Träger der Kindertagesstätten. Über die Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge entscheidet der Rat der Stadt Neuss.

Die Beiträge gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft. Sie sind gestaffelt und richten sich nach dem Betreuungsumfang, dem Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern.

Falls Geschwister gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen, wird der Elternbeitrag nur für ein Kind erhoben – und zwar für das Kind mit der höchsten Beitragsverpflichtung.

Anträge auf (Teil-)Erlass der Kosten können beim Jugendamt gestellt werden. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der Elternbeiträge zu stellen. Bitte sprechen Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner an. 

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Jugendamt

Michaelstraße 50 · 41460 Neuss
Eingang 2 (Rathauspassage)

jugend@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-5101
Fax: 02131 90-2476

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