Fördermittelberatung
Genauso vielfältig wie Ihre Vorhaben zeigt sich die Fördermittellandschaft. Wir übernehmen gerne die Recherche und stellen Ihnen die passenden Fördermittel von Bund, Land und EU für Ihr individuelles Vorhaben sowie den Ablauf des Antrages vor. Diese Beratungen sind für Sie kostenfrei.
Die Fördermittelberatung umfasst dabei folgende Kernbereiche, welche nachfolgend genauer erläutert sind:
- Beratungsausschüsse
Die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung kann mit entsprechenden Programmen mit bis zu 50 % bezuschusst werden. - Zinssubventionierte Kredite
Wir informieren Sie über zinssubventionierte Kreditangebote der NRW.Bank sowie der KfW Bank und zeigen Ihnen mögliche Finanzierungswege für Ihr Vorhaben auf. - Klima – gut und nachhaltig wirtschaften
Planen Sie die Umsetzung von klimafreundlichen Investitionen in Ihrem Unternehmen? Gerne informieren wir Sie über passende Fördermittel zu Ihren „grünen“ Plänen. - Weitere Fördermittel und Stipendien
Vom Stipendium für Gründer bis hin zu über Bildungschecks und Coaching-Angebote wie Coach2Change für Sie selbst und Ihre Mitarbeitenden – wir sind Ihr Lotse durch die Fördermittellandschaft.
Beratungszuschüsse
Die Wirtschaftsförderung ist regionale Anlaufstelle für folgende Beratungsprogramme:
- Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (für Gründungsinteressierte)
- Programm „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ (für Existenzgründer*innen, KMUs und Unternehmen in Schwierigkeiten)
- Potenzialberatung NRW
- Transformationsberatung NRW
- Programmergänzung Neustartberatung NRW
- ESF-/JTF-Förderprogramm Coach2Change
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Programme in aller Kürze vor. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, in dem wir Ihnen die Programme im persönlichen/online Gespräch vorstellen und für Ihr spezielles Anliegen prüfen. Den für Sie passenden Unternehmensberater wählen Sie dann selbst aus und können mit diesem gemeinsam den entsprechenden Antrag bei uns einreichen.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Antragsberechtigt sind Gründungsinteressierte im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu 4 Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu 6 Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Der Zuschuss beträgt i.d.R. bis zu 50% eines Beratertagewerksatzes, max. jedoch 400€ je Tagewerk.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über das Programm und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
Förderungen von Unternehmensberatungen für KMU
Das Fördermittel leistet einen Zuschuss zu Beratungen durch externe Unternehmensberater und richtet sich an alle kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
Antragsberechtigt ist, wer
- < 50 Mio. Euro Jahresumsatz erwirtschaftet
- < 250 Mitarbeitende beschäftigt.
Es wird ein Zuschuss von max. 50% geleistet (bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro). Der maximale Zuschuss beträgt 1.750 Euro. Gefördert werden bis zu zwei Beratungen pro Jahr und im Zeitraum von 2023 bis 2026 insg. Bis zu fünf Beratungen pro Unternehmen.
Es werden max. 5 Beratungstage pro Beratung gefördert (max. 40 Stunden).
Unternehmen die bei Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sind, müssen ein Informationsgespräch bei einem regionalen
Ansprechpartner führen - vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblichen Tätigkeiten der Tag der Gewerbeanmeldung, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt. Bei Unternehmensübernahmen zählt ebenfalls das „erste“ Gründungsdatum (und nicht das der Übernahme).
Gerne informieren wir Sie ausführlich über das Programm und führen mit Jungunternehmen das für den Antrag notwenige Informationsgespräch durch.
Potenzialberatung
Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Dabei folgt die Potenzialberatung einem prozesshaften und mitarbeiterorientiertem Ansatz. Es soll Ihrem Unternehmen kein Konzept „aufgestülpt“ werden, sondern gemeinsam mit Ihnen erarbeitet werden. Das Förderangebot richtet sich an Unternehmen mit mind. einer beschäftigten Person (Vollzeitäquivalent).
Es werden Beratungen in mindestens einem dieser Themenfelder gefördert:
- Arbeitsorganisation
- Personalentwicklung
- Demografischer Wandel
- Digitalisierung
- Gesundheit
Gefördert werden max. 8 Beratungstage von je 8 Stunden. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung, bei der 40% der Beratungskosten oder max. 400€ je Beratungstag bezuschusst werden.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über das Programm und sind Anlaufstelle für den Beratungscheck.
Transformationsberatung
Die Transformationsberatung ist am 01.07.2022 als neues Fördermittel gestartet und soll Unternehmen dabei unterstützen, sich in Richtung einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschaft weiterzuentwickeln. Gefördert werden Beratungen zur Ausrichtung und Umsetzung einer Green Economy Strategie.
Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 12 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag. Wie auch bei der Potenzialberatung, sind auch bei der Transformationsberatung nur Unternehmen mit einem Vollzeitäquivalent antragsberechtigt. Die Transformationsberatung kann mit der Potenzialberatung kombiniert werden.
Neustartberatung
Die Neustartberatung dient als Vorbereitung der Beschäftigten auf einen beteiligungsorientierten Förderansatz wie der Potenzialberatung oder der Transformationsberatung. Unternehmen, die eine Massenentlastungsanzeige stellen mussten, sollen mit dieser Förderung dabei unterstützt werden, die verbleibenden Beschäftigten auf den folgenden Personalumbau vorzubereiten. Die Beschäftigten können so Sicherheit und Orientierung in der Veränderung gewinnen und den zurückliegenden Restrukturierungsprozess besser nachvollziehen. Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für 2 Beratungstage, höchstens 400 € pro Beratungstag in Kombination mit einer Potentialberatung oder Transformationsberatung .
ESF-/JTF-Förderprogramm Coach2Change
Coach2Change ist ein individuelles Coaching für Beschäftigte in KMU aus dem Bereich Just Transition Fund. Hier soll die Befähigung zum Umgang mit Change Management und Transformationsprozessen gefördert werde. Beschäftigte sollen gewachsene Strukturen verändern können sowie eigene und andere Verhaltensweisen positiv zugunsten des Gelingens von Transformation beeinflussen. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit weniger als 250 VZÄ im rheinischen Revier sowie dem nördlichen Ruhrgebiet. Förderbar sind 50 % (max. 570 Euro) je Coachingtag für bis zu 15 Coaching-Tage sowie die Personalfreistellung für die Zeit des Coachings (90 Euro) für maximal drei Beschäftigte und Coachingtage.
Weitere Beratungsprogramme
Neben diesen klassischen Beratungsprogrammen gibt es auch themenspezifische Förderprogramme und Anlaufstellen für kostenfreie Beratungen zu Themen wie Energieeffizienz oder Digitalisierung. Gerne finden wir die passenden Angebote für Sie in einem gemeinsamen Gespräch.
Ansprechpartner*in:
N.N.
Tel.: 02131 - 90-3101
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt.neuss.de
Zinssubventionierte Kredite
Ob Gründer oder Mittelstand, wir informieren Sie gerne über die Angebote der NRW.Bank (Landesförderinstitut), der KfW Bank (Bundesförderinstitut) sowie der Bürgschaftsbank NRW. Diese bieten zinsgünstige Förderdarlehen an, welche Sie zur Finanzierung Ihres Vorhabens nutzen können. Je nach Vorhaben benötigter Investitionssumme und gewünschter Zielsetzung (zinsgünstig, Eigenkapitalstärkung, Risikoteilung) können unterschiedliche Programme für Ihr Vorhaben greifen. Über die verschiedenen Angebote der verschiedenen Institute und die jeweiligen Voraussetzungen sowie Antragswege beraten wir Sie gerne, damit Sie optimal vorbereitet ins Gespräch mit Ihrem Bankberater treten können.
Ansprechpartner*in:
N.N.
Tel.: 02131 - 90-3101
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt.neuss.de
Hier finden Sie uns
Amt für Wirtschaftsförderung
Oberstraße 7–9 · 41460 Neuss
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt.neuss.de
Telefon: 02131 90-3101
Fax: 02131 90-2473
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