Auflösung der Drogenszene an der Stadthalle
Stadt und Kreis setzen auf Entzerrung der offenen Szene und soziales Angebot für Abhängige
Der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Neuss wollen gemeinsam die Drogenszene an der Stadthalle auflösen und geordnet verlagern. Das derzeit von der Szene genutzte Grundstück an der Stadthalle wurde von der Stadt Neuss bereits zum Zwecke des Wohnungsbaus verkauft und muss geräumt werden. Mit der Verlagerung soll ein neues soziales Angebot für Drogenabhängige vorübergehend auf dem stadteigenen Gelände an der Rheintorstraße mit einem „Kontakt Café“ eingerichtet und erprobt werden. Das Angebot ist an diesem Standort als Übergangslösung konzipiert, dass der Stadt und dem Kreis maximale Flexibilität für die Zukunft bietet.
Dieses Vorgehen unterstützt auch der Haupt- und Sicherheitsauschuss der Stadt Neuss, der in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. Januar 2025, einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Zugleich wurde festgehalten, dass der Standort ein Jahr nach der Eröffnung gemeinsam mit allen Projektpartner*innen evaluiert werden soll.
Unterstützung für betroffene Menschen und Auflösung der Szene
Die Entscheidung für den Standort und das Angebot basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Neuss, dem Rhein-Kreis Neuss, der Kreispolizeibehörde sowie weiteren relevanten Akteuren. Der Rhein-Kreis Neuss koordiniert in seiner Zuständigkeit und gemäß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung u.a. das Angebot zur Schadensminderung für Menschen mit illegalem Drogenkonsum.
In den vergangenen Monaten hat es daher eine intensive Suche nach einem neuen Standort in Neuss gegeben. Dabei haben die verschiedenen Akteure (Sozialamt Stadt Neuss, Jugendamt Stadt Neuss, Bürger- und Ordnungsamt Stadt Neuss, Kreispolizeibehörde, Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss) mit unterschiedlichen Bewertungsansätzen bis zu zehn Standorte näher beleuchtet. Das Kontakt Café soll nach dem Ergebnis der Beratungen auf dem Gelände des Grundstücks Rheintorstraße in Neuss eröffnet werden. Das Grundstück steht im Alleineigentum einer Gesellschaft der Stadt Neuss und verfügt über einen großen Hof. Dort soll das Kontakt Café in Form eines Containerbaus entstehen.
Das Angebot ist zunächst an fünf Tagen in der Woche für vier Stunden geplant. Es wird erwartet, dass sich die Drogenszene insgesamt durch das niedrigschwellige Angebot des Cafès entzerrt und damit aufgelöst wird. Es handelt sich bei der offenen Drogenszene an der Stadthalle um mehrere so genannte marginalisierte Personengruppen, denen durch entsprechende soziale Angebote geholfen werden soll. Die Szene wird entsprechend entzerrt.
Sicherheit und Regeln
Der Konsum von Drogen ist auf dem Gelände verboten. Der Bereich wird insgesamt gut einsehbar sein, so dass das Cafè und der Außenbereich, auch aufgrund der anwesenden Mitarbeiter, für Dealer unattraktiv ist. Regelverstöße wie Drogenkonsum oder Dealen werden konsequent, zum Beispiel durch Hausverbote, geahndet. Die zuständigen Stellen stehen in enger Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss. Gemeinsam wird die objektive und subjektive Entwicklung vor Ort und im Umfeld genau im Blick behalten; erforderlichenfalls werden entsprechende Maßnahmen in den jeweiligen Zuständigkeiten abgestimmt und getroffen. Regelverstöße werden auch seitens der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss im Rahmen des gesetzlichen Auftrags konsequent geahndet.
Bis zu einer Eröffnung des Kontakt Cafés werden noch einige Monate vergehen. Auch nach der Eröffnung wird der Standort nicht auf Dauer sein. Die Stadt Neuss hat mittelfristig vor, das Gesamtareal zu überplanen.
Informationsveranstaltung
Mitte Februar wird eine entsprechende Informationsveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern vom Rhein-Kreis Neuss sowie der Stadt Neuss für die Anwohnerinnen und Anwohner stattfinden. Dort wird das Konzept der Übergangslösung im Detail vorgestellt und Fragen beantwortet. Der genaue Termin und Veranstaltungsort werden in Kürze bekanntgegeben.
Weitere Informationen:
Sitzungsvorlage für den Kreisausschuss (PDF)
öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rhein-Kreis Neuss (PDF)
__
Stand: 29. Januar 2025; aktualisiert 31. Januar 2025