Integrations-KursInformationen in Leichter Sprachehttps://www.neuss.de/leichte-sprache/ausland/integrations-kurshttps://www.neuss.de/leichte-sprache/ausland/integrations-kurs/@@images/7387af58-ebc3-4f11-b340-527d1eb85777.png
Es ist gegen das Gesetz: Wenn Sie nicht zum Kurs gehen. Oder wenn Sie den Kurs abbrechen. Obwohl Sie dazu verpflichtet sind.
Das heißt: Das ist verboten!
Sie müssen dann eine Strafe zahlen. Sie müssen bis zu 1.000 Euro zahlen. Oder Ihre Sozial-Leistungen werden gekürzt. Wenn Sie Geld vom Amt bekommen.
Das heißt: Sie bekommen dann weniger Geld vom Amt. Zum Beispiel: Weniger Sozial-Hilfe.
Und Ihre Aufenthalts-Erlaubnis wird vielleicht nicht verlängert.
Das heißt: Wenn Ihre Aufenthalts-Erlaubnis abläuft, müssen Sie Deutschland vielleicht verlassen. Und in Ihre Heimat zurück gehen. Oder in ein anderes Land.
Wann soll ich einen Kurs machen?
Ein Integrations-Kurs ist gut: Wenn Sie in Deutschland bleiben wollen. Wenn Sie hier leben und arbeiten wollen.
Zum Beispiel: Wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis wollen. Das ist eine Erlaubnis dafür, dass Sie in Deutschland leben dürfen.
Sie bekommen die Niederlassungs-Erlaubnis nur:
Wenn Sie genug Deutsch sprechen.
Und etwas über Deutschland wissen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie etwas über die Gesellschaft wissen.
Und über die Regeln und Gesetze in Deutschland.
Wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis beantragen, reicht ein Integrations-Kurs als Nachweis.
Damit können Sie dem Amt zeigen: Ich habe einen Integrations-Kurs gemacht. Ich kann genug Deutsch sprechen. Ich weiß etwas über Deutschland: Über die Regeln und die Rechte. Und über die deutsche Gesellschaft.
Das bedeutet: Ein Integrations-Kurs ist wichtig für eine Niederlassungs-Erlaubnis.
Es gibt noch mehr Vorteile:
Sie werden vielleicht schneller ein-gebürgert. Wenn Sie einen Integrations-Kurs gemacht haben.
Ein-gebürgert heißt: Sie werden deutscher Bürger. Oder deutsche Bürgerin.
Sie bekommen einen deutschen Pass. Und Sie dürfen in Deutschland leben.
Wie bekomme ich eine Teilnahme-Berechtigung?
Die Teilnahme-Berechtigung bekommen Sie im Integrations-Amt.
Achtung: Wenn Sie NACH dem 1. Januar 2005 eingereist sind, haben Sie meistens ein Recht auf einen Kurs.
Das heißt: Sie bekommen eine Teilnahme-Berechtigung. Damit dürfen Sie einen Kurs machen.
Wichtig:
Manchmal bekommen Sie auch eine Teilnahme-Berechtigung, wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 eingereist sind.
Bitte gehen Sie persönlich ins Amt.
Wir prüfen dann: Ob Sie eine Teilnahme-Berechtigung für einen Integrations-Kurs bekommen.
Muss ich persönlich ins Amt gehen?
Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen: Wenn Sie einen Integrations-Kurs machen wollen. Und eine Teilnahme-Berechtigung brauchen.
Wir beraten Sie gerne. Wir prüfen, ob Sie eine Teilnahme-Berechtigung bekommen.
Wie viel kostet das?
Sie müssen nichts bezahlen. Die Beratung und Prüfung sind kostenlos.