
Sie können einen Kurs machen:
Wenn Sie aus dem Ausland sind.
Wenn Sie neu in Deutschland sind.
Dann brauchen Sie vielleicht Hilfe
beim Start in Deutschland.
Und beim Deutsch lernen.

Dafür gibt es Integrations-Kurse.
Hier lernen Sie die deutsche Sprache.
Und Sie lernen mehr über das Leben in Deutschland.

Wichtig:
Sie brauchen für den Integrations-Kurs
eine Teilnahme-Berechtigung vom Amt.
Das ist ein Papier auf dem steht:
Sie haben das Recht
einen Kurs zu machen.

Was lerne ich im Integrations-Kurs?
Ein Integrations-Kurs hat 2 Teile:
- einen Sprach-Kurs und
- einen Orientierungs-Kurs.

Im Sprach-Kurs lernen Sie Deutsch.
Im Orientierungs-Kurs lernen
Sie mehr über Deutschland.

Zum Beispiel:
- Über die Gesetze.
- Über die Lebens-weise.
- Über die Geschichte.

Das Ziel vom Integrations-Kurs ist:
Sie sollen Deutsch lernen.
Sie sollen allein in Deutschland zurecht kommen.
Ohne die Hilfe von anderen Menschen.

Das heißt zum Beispiel:
Sie können dann allein
- Einkaufen.
- Zum Arzt gehen.
- Zum Amt gehen.
- Und viele andere Dinge.

Wer MUSS einen Kurs machen?
Ob Sie einen Kurs machen dürfen oder müssen,
hängt von verschiedenen Fragen ab:
- Wie gut sprechen Sie Deutsch?
Woher kommen Sie?
Wenn Sie aus Europa kommen,
haben Sie meist kein Recht auf einen Kurs.Aber Sie können einen Antrag stellen,
wenn Sie trotzdem einen Kurs machen wollen.
Zum Beispiel: Weil Sie Deutsch lernen wollen.Wann sind Sie nach Deutschland gekommen?
Wenn Sie nach dem 1. Januar 2005
nach Deutschland gekommen sind,
haben Sie meistens das Recht auf einen Kurs.
Das heißt: Sie dürfen einen Kurs machen.

Achtung:
Es kann auch sein, dass Sie dazu verpflichtet sind.
Das heißt: Sie müssen einen Kurs machen.
Zum Beispiel: Wenn Sie kein Deutsch verstehen.
Oder wenn Sie nur wenig Deutsch können.

Wichtig:
Manchmal müssen Sie auch einen Kurs machen,
wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 eingereist sind.

Wo kann ich einen Integrations-Kurs machen?
Hier finden Sie eine Liste mit allen Einrichtungen,
die Integrations-Kurse machen:

Mehr Infos stehen auf den Internet-Seiten vom Bundes-Amt.
Dort können Sie nach Kursen in Ihrer Nähe suchen:

Was ist, wenn ich NICHT zum Kurs gehe?
Es ist gegen das Gesetz:
Wenn Sie nicht zum Kurs gehen.
Oder wenn Sie den Kurs abbrechen.
Obwohl Sie dazu verpflichtet sind.
Das heißt:
Das ist verboten!

Sie müssen dann eine Strafe zahlen.
Sie müssen bis zu 1.000 Euro zahlen.
Oder Ihre Sozial-Leistungen werden gekürzt.
Wenn Sie Geld vom Amt bekommen.

Das heißt:
Sie bekommen dann weniger Geld vom Amt.
Zum Beispiel: Weniger Sozial-Hilfe.

Und Ihre Aufenthalts-Erlaubnis wird
vielleicht nicht verlängert.

Das heißt:
Wenn Ihre Aufenthalts-Erlaubnis abläuft,
müssen Sie Deutschland vielleicht verlassen.
Und in Ihre Heimat zurück gehen.
Oder in ein anderes Land.

Wann SOLL ich einen Kurs machen?
Ein Integrations-Kurs ist gut:
Wenn Sie in Deutschland bleiben wollen.
Wenn Sie hier leben und arbeiten wollen.

Zum Beispiel:
Wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis wollen.
Das ist eine Erlaubnis dafür,
dass Sie in Deutschland leben dürfen.

Sie bekommen die Niederlassungs-Erlaubnis nur:
- Wenn Sie genug Deutsch sprechen.
- Und etwas über Deutschland wissen.

Zum Beispiel:
- Wenn Sie etwas über die Gesellschaft wissen.
- Und über die Regeln und Gesetze in Deutschland.
Wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis beantragen,
reicht ein Integrations-Kurs als Nachweis.

Damit können Sie dem Amt zeigen:
Ich habe einen Integrations-Kurs gemacht.
Ich kann genug Deutsch sprechen.
Ich weiß etwas über Deutschland:
Über die Regeln und die Rechte.
Und über die deutsche Gesellschaft.
Das bedeutet: Ein Integrations-Kurs ist
wichtig für eine Niederlassungs-Erlaubnis.

Es gibt noch mehr Vorteile:
Sie werden vielleicht schneller ein-gebürgert.
Wenn Sie einen Integrations-Kurs gemacht haben.

Ein-gebürgert heißt:
Sie werden deutscher Bürger.
Oder deutsche Bürgerin.
Sie bekommen einen deutschen Pass.
Und Sie dürfen in Deutschland leben.

Wie bekomme ich eine Teilnahme-Berechtigung?
Die Teilnahme-Berechtigung bekommen Sie
im Integrations-Amt.
Achtung:
Wenn Sie NACH dem 1. Januar 2005 eingereist sind,
haben Sie meistens ein Recht auf einen Kurs.
Das heißt:
Sie bekommen eine Teilnahme-Berechtigung.
Damit dürfen Sie einen Kurs machen.

Wichtig:
Manchmal bekommen Sie auch
eine Teilnahme-Berechtigung,
wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 eingereist sind.

Bitte gehen Sie persönlich ins Amt.
Wir prüfen dann:
Ob Sie eine Teilnahme-Berechtigung
für einen Integrations-Kurs bekommen.

Muss ich persönlich ins Amt gehen?
Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen:
Wenn Sie einen Integrations-Kurs machen wollen.
Und eine Teilnahme-Berechtigung brauchen.
Wir beraten Sie gerne.
Wir prüfen, ob Sie eine Teilnahme-Berechtigung bekommen.

Wie viel kostet das?
Sie müssen nichts bezahlen.
Die Beratung und Prüfung sind kostenlos.
Wo bekomme ich die Teilnahme-Berechtigung?

Adresse:
Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss

Öffnungs-Zeiten:
Montag – Mittwoch
8 – 16 Uhr
Donnerstag
13 – 18 Uhr
Freitag
8 – 12:30 Uhr

Telefon:
0 21 31 - 90 57 57
Rechte an Text und Bild
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Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.