Integrations-Kurs
Informationen in Leichter Sprache
Sie können einen Kurs machen:
Wenn Sie aus dem Ausland sind.
Wenn Sie neu in Deutschland sind.
Dann brauchen Sie vielleicht Hilfe
beim Start in Deutschland.
Und beim Deutsch lernen.
Dafür gibt es Integrations-Kurse.
Hier lernen Sie die deutsche Sprache.
Und Sie lernen mehr über das Leben in Deutschland.
Wichtig:
Sie brauchen für den Integrations-Kurs
eine Teilnahme-Berechtigung vom Amt.
Das ist ein Papier auf dem steht:
Sie haben das Recht
einen Kurs zu machen.
Was lerne ich im Integrations-Kurs?
Ein Integrations-Kurs hat 2 Teile:
- einen Sprach-Kurs und
- einen Orientierungs-Kurs.
Im Sprach-Kurs lernen Sie Deutsch.
Im Orientierungs-Kurs lernen
Sie mehr über Deutschland.
Zum Beispiel:
- Über die Gesetze.
- Über die Lebens-weise.
- Über die Geschichte.
Das Ziel vom Integrations-Kurs ist:
Sie sollen Deutsch lernen.
Sie sollen allein in Deutschland zurecht kommen.
Ohne die Hilfe von anderen Menschen.
Das heißt zum Beispiel:
Sie können dann allein
- Einkaufen.
- Zum Arzt gehen.
- Zum Amt gehen.
- Und viele andere Dinge.
Wer muss einen Kurs machen?
Ob Sie einen Kurs machen dürfen oder müssen,
hängt von verschiedenen Fragen ab:
-
Wie gut sprechen Sie Deutsch?
-
Woher kommen Sie?
Wenn Sie aus Europa kommen,
haben Sie meist kein Recht auf einen Kurs.Aber Sie können einen Antrag stellen,
wenn Sie trotzdem einen Kurs machen wollen.
Zum Beispiel: Weil Sie Deutsch lernen wollen. -
Wann sind Sie nach Deutschland gekommen?
Wenn Sie nach dem 1. Januar 2005
nach Deutschland gekommen sind,
haben Sie meistens das Recht auf einen Kurs.
Das heißt: Sie dürfen einen Kurs machen.
Achtung:
Es kann auch sein, dass Sie dazu verpflichtet sind.
Das heißt: Sie müssen einen Kurs machen.
Zum Beispiel: Wenn Sie kein Deutsch verstehen.
Oder wenn Sie nur wenig Deutsch können.
Wichtig:
Manchmal müssen Sie auch einen Kurs machen,
wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 eingereist sind.
Wo kann ich einen Integrations-Kurs machen?
Hier finden Sie eine Liste mit allen Einrichtungen,
die Integrations-Kurse machen:
Mehr Infos stehen auf den Internet-Seiten vom Bundes-Amt.
Dort können Sie nach Kursen in Ihrer Nähe suchen:
Was ist, wenn ich nicht zum Kurs gehe?
Es ist gegen das Gesetz:
Wenn Sie nicht zum Kurs gehen.
Oder wenn Sie den Kurs abbrechen.
Obwohl Sie dazu verpflichtet sind.
Das heißt:
Das ist verboten!
Sie müssen dann eine Strafe zahlen.
Sie müssen bis zu 1.000 Euro zahlen.
Oder Ihre Sozial-Leistungen werden gekürzt.
Wenn Sie Geld vom Amt bekommen.
Das heißt:
Sie bekommen dann weniger Geld vom Amt.
Zum Beispiel: Weniger Sozial-Hilfe.
Und Ihre Aufenthalts-Erlaubnis wird
vielleicht nicht verlängert.
Das heißt:
Wenn Ihre Aufenthalts-Erlaubnis abläuft,
müssen Sie Deutschland vielleicht verlassen.
Und in Ihre Heimat zurück gehen.
Oder in ein anderes Land.
Wann soll ich einen Kurs machen?
Ein Integrations-Kurs ist gut:
Wenn Sie in Deutschland bleiben wollen.
Wenn Sie hier leben und arbeiten wollen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis wollen.
Das ist eine Erlaubnis dafür,
dass Sie in Deutschland leben dürfen.
Sie bekommen die Niederlassungs-Erlaubnis nur:
- Wenn Sie genug Deutsch sprechen.
- Und etwas über Deutschland wissen.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie etwas über die Gesellschaft wissen.
- Und über die Regeln und Gesetze in Deutschland.
Wenn Sie eine Niederlassungs-Erlaubnis beantragen,
reicht ein Integrations-Kurs als Nachweis.
Damit können Sie dem Amt zeigen:
Ich habe einen Integrations-Kurs gemacht.
Ich kann genug Deutsch sprechen.
Ich weiß etwas über Deutschland:
Über die Regeln und die Rechte.
Und über die deutsche Gesellschaft.
Das bedeutet: Ein Integrations-Kurs ist
wichtig für eine Niederlassungs-Erlaubnis.
Es gibt noch mehr Vorteile:
Sie werden vielleicht schneller ein-gebürgert.
Wenn Sie einen Integrations-Kurs gemacht haben.
Ein-gebürgert heißt:
Sie werden deutscher Bürger.
Oder deutsche Bürgerin.
Sie bekommen einen deutschen Pass.
Und Sie dürfen in Deutschland leben.
Wie bekomme ich eine Teilnahme-Berechtigung?
Die Teilnahme-Berechtigung bekommen Sie
im Integrations-Amt.
Achtung:
Wenn Sie NACH dem 1. Januar 2005 eingereist sind,
haben Sie meistens ein Recht auf einen Kurs.
Das heißt:
Sie bekommen eine Teilnahme-Berechtigung.
Damit dürfen Sie einen Kurs machen.
Wichtig:
Manchmal bekommen Sie auch
eine Teilnahme-Berechtigung,
wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 eingereist sind.
Bitte gehen Sie persönlich ins Amt.
Wir prüfen dann:
Ob Sie eine Teilnahme-Berechtigung
für einen Integrations-Kurs bekommen.
Muss ich persönlich ins Amt gehen?
Ja.
Sie müssen persönlich zu uns kommen:
Wenn Sie einen Integrations-Kurs machen wollen.
Und eine Teilnahme-Berechtigung brauchen.
Wir beraten Sie gerne.
Wir prüfen, ob Sie eine Teilnahme-Berechtigung bekommen.
Wie viel kostet das?
Sie müssen nichts bezahlen.
Die Beratung und Prüfung sind kostenlos.
Wo bekomme ich die Teilnahme-Berechtigung?
Adresse:
Integrations-Amt Neuss
Markt 2
Eingang 2
Erd-Geschoss
Öffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Telefon:
0 21 31 - 90 57 57