Wohn-Berechtigungs-Schein
Informationen in Leichter Sprache
Es gibt günstige Wohnungen zum Mieten.
Die Wohnungen wurden
mit Geld vom Amt gebaut.
Die Miete ist deshalb nicht so teuer.
Wenn Sie so eine Wohnung mieten wollen:
Dann brauchen Sie eine Bescheinigung vom Amt.
Die Bescheinigung heißt:
Wohn-Berechtigungs-Schein.
Die Abkürzung dafür ist: WBS.
Das spricht man so: We-Be-Es.
Wie bekomme ich einen WBS?
Sie müssen den WBS beim Sozial-Amt beantragen.
Der WBS ist dann 12 Monate gültig.
Wenn Sie in der Zeit keine Wohnung finden:
Dann müssen Sie noch einmal
einen neuen WBS beantragen.
Wichtig:
Ein WBS gilt nur in dem Bundes-Land,
in dem er beantragt wurde.
Das heißt:
Der WBS aus Neuss gilt nur
in Nord-Rhein-Westfalen.
Wichtig ist für den Antrag:
Wie viel Geld Sie verdienen.
Sie dürfen nicht zu viel Geld verdienen.
Der WBS ist für Menschen mit wenig Geld.
Welche Papiere brauche ich dafür?
Sie müssen uns diese Papiere zeigen oder schicken:
-
Antrag für den WBS
Sie müssen ein Antrags-Formular ausfüllen.
Das Antrags-Formular ist nicht in Leichter Sprache.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen. -
Eine Erklärung zu Ihrem Einkommen
Es gibt dafür ein Formular.
Sie erklären dort, wie viel Geld Sie verdienen. -
Nachweise zu Ihrem Einkommen
Nachweise sind Papiere oder Briefe.
Zum Beispiel:- Eine Bescheinigung über Ihren Lohn
oder Ihr Gehalt.
Die Bescheinigung muss Ihr Chef
oder Ihre Chefin ausfüllen. - Nachweise zu Ihrer Rente
-
Briefe darüber:
Wie viel Geld Sie vom
Arbeits-Amt bekommen.
Oder vom Sozial-Amt. - Papiere zu Ihrem Unterhalt.
Wenn Sie Geld bekommen von
Ihrer Ehe-Frau oder Ihrem Ehe-Mann.
Wichtig:
- Sie müssen Nachweise von diesem Jahr
und vom letzten Jahr zeigen. -
Wenn Sie wissen, dass Sie bald mehr
oder weniger Geld bekommen:
Dann müssen Sie uns das sagen.Zum Beispiel:
- Wenn Sie eine neue Arbeit haben.
- Oder wenn Sie bald Eltern-Geld bekommen.
- Oder wenn Sie bald kein Eltern-Geld
mehr bekommen.
Eltern-Geld heißt:
Mutter und Vater bekommen Eltern-Geld,
wenn sie mit ihrem kleinen Kind
nach der Geburt zu Hause bleiben. - Eine Bescheinigung über Ihren Lohn
-
Wichtig für Menschen aus dem Ausland:
Pass mit Aufenthalts-Erlaubnis
Wenn Sie einen WBS beantragen wollen,
brauchen Sie einen Pass mit Aufenthalts-Erlaubnis.
Das müssen Sie uns zeigen.Wichtig:
- Das gilt für alle Personen in Ihrer Familie.
Alle müssen uns diese Erlaubnis zeigen. - Ihre Erlaubnis muss noch 1 Jahr gültig sein.
Ab dem Tag, an dem Sie den WBS beantragen.
- Das gilt für alle Personen in Ihrer Familie.
Einkommens-Grenzen
Der WBS ist für Menschen mit wenig Geld.
Deshalb gibt es eine Einkommens-Grenze.
Einkommens-Grenze heißt:
So viel Geld dürfen Sie haben.
Wenn Sie einen WBS wollen.
Wir berechnen, wie viel Sie verdienen dürfen.
Und wie viel Geld Sie wirklich im Jahr verdienen.
Dann prüfen wir, ob Sie einen WBS bekommen.
Dafür ist wichtig:
Wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.
Es gibt einen Grund-Betrag für Ihr Einkommen.
Und zusätzliche Beträge für weitere Personen.
Wenn mehr als 2 Personen im Haushalt leben:
Dann kommt für jede Person ein Mehr-Betrag dazu.
Wichtig ist auch:
- Haben Sie gerade erst geheiratet?
- Erziehen Sie ein Kind allein?
- Haben Sie eine Behinderung?
Die Einkommens-Grenze ist also immer unterschiedlich.
Wie berechnen wir Ihr Einkommen?
Wir rechnen Ihr Jahres-Einkommen aus.
Das heißt: Wie viel Sie in 1 Jahr verdienen.
Wir rechnen auch Ihre Ausgaben aus.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie Steuern zahlen.
-
Wenn Sie für Versicherungen zahlen:
- Renten-Versicherung
- Kranken-Versicherung
- Pflege-Versicherung.
- Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben.
- Wenn Sie arbeiten und Ihr Kind allein erziehen.
- Wenn Sie für andere Personen Unterhalt zahlen.
Zum Beispiel: Das Geld für Ihre Kinder.
Für Ihre Ehe-Frau oder Ihren Ehe-Mann.
Wir vergleichen Ihre Einkommens-Grenze
und Ihr Jahres-Einkommen.
Dann entscheiden wir,
ob Sie einen WBS bekommen.
Wichtig:
Lassen Sie sich beraten.
Damit der Antrag richtig ist.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Der WBS für Nord-Rhein-Westfalen
Der WBS gilt nur für das Bundes-Land,
in dem er beantragt wird.
Stellen Sie Ihren Antrag dort:
- Wo Sie wohnen.
- Oder wo Sie eine Wohnung suchen.
Der WBS für ein anderes Bundes-Land
Wenn Sie in einem anderen Bundes-Land
eine Wohnung suchen:
Dann müssen Sie dort einen WBS beantragen.
Wie geht es weiter, wenn ich einen WBS habe?
Es gibt günstige Wohnungen zum Mieten.
Die Wohnungen wurden mit Geld vom Amt gebaut.
Die Miete ist deshalb billiger.
Die Wohnungen sind nur für Menschen mit WBS.
Nur wenn Sie einen WBS haben,
dürfen Sie so eine Wohnung mieten.
Wichtig ist:
Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?
Das muss zur Größe von der Wohnung passen.
Im Haushalt leben | Größe der Wohnung |
---|---|
1 Person | bis 50 Quadrat-Meter |
2 Personen | 2 Zimmer oder 65 Quadrat-Meter |
3 Personen | 3 Zimmer oder 80 Quadrat-Meter |
4 Personen | 4 Zimmer oder 95 Quadrat-Meter |
5 Personen | 5 Zimmer oder 110 Quadrat-Meter |
Jede weitere Person | Immer 1 Zimmer mehr oder 15 Quadrat-Meter mehr |
Was ist, wenn eine Wohnung größer ist als in der Liste?
Die Wohnung darf höchstens 5 Quadrat-Meter größer sein.
Wo kann ich eine Wohnung finden?
Wohnungen mit WBS finden Sie zum Beispiel:
- In der Zeitung.
- Im Internet.
- Bei Wohnungs-Gesellschaften.
- Sie können auch andere Menschen fragen.
Muss ich den Antrag persönlich abgeben?
Wir müssen viele Fragen klären.
Ein persönliches Gespräch ist immer am besten.
Sie müssen nicht ins Amt kommen.
Sie können Ihren Antrag auch allein ausfüllen.
Und uns den Antrag mit der Post schicken.
Wir melden uns dann bei Ihnen:
- Wenn wir Fragen haben.
- Wenn wir noch Infos von Ihnen brauchen.
- Wenn der WBS fertig ist.
Und Sie ihn abholen können.
Wie viel kostet der WBS?
Der WBS kostet zwischen
10 Euro und 20 Euro.
Das hängt davon ab,
wie viel Sie verdienen.
Sie müssen den WBS mit Bar-Geld bezahlen.
Beim Beantragen oder beim Abholen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.
Kommen Sie zur Beratung.
Rufen Sie uns vorher an.
Machen Sie einen Termin.
Kontakt
Adresse:
Stadt Neuss
Sozialamt
Rathaus Promenade
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss
Öffnungs-Zeiten:
- Montag – Mittwoch
- 8 – 16 Uhr
- Donnerstag
- 13 – 18 Uhr
- Freitag
- 8 – 12:30 Uhr
Wichtig:
Sie müssen vorher einen Termin machen.
Telefon:
0 21 31 - 90 64 08
0 21 31 - 90 64 10
0 21 31 - 90 64 13
0 21 31 - 90 64 30