06.12.2022 - Schöff*innen gesucht
Stadt Neuss sucht ehrenamtliche Richter*innen für das Amtsgericht Neuss
Das Rechtsamt der Stadt Neuss sucht Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die fünfjährige Wahlperiode ab Januar 2024. Als ehrenamtliche Richter*innen ohne juristische Vorbildung können diese in Neuss und Düsseldorf neben Berufsrichter*innen unter anderem über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe mit entscheiden. Bewerben kann sich, wer in Neuss wohnt und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung. Interessierte sollten über Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Objektivität, Gerechtigkeitssinn, Kommunikationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen verfügen. Jugendschöff*innen sollten zudem besondere Erfahrung in der Jugenderziehung haben.
Weitere Informationen sind telefonisch unter 02131/903008 oder 903006, per E-Mail an rechtsamt@stadt.neuss.de (für die Jugendschöff*innen unter 02131/905331 oder 905198 sowie jugend@stadt.neuss.de), oder auf der städtischen Homepage unter www.neuss.de erhältlich, hier finden Sie auch das nötige Bewerbungsformular.
(Stand: 06.12.2022/Spa)